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Nicht gleich vor Gericht ziehen
23.01.2018 22:08FMöB
Mediation ein Weg der Erkenntnis
Der Begriff Mediation wird oft synonym mit der Vorstellung einer freundlichen, außergerichtlichen Streitbeilegung verwendet. Andere meinen, sie sei ein überflüssiger Smalltalk, der sich über Fakten hinwegsetzt. Auch Fachleute schätzen die Mediation sehr unterschiedlich ein. Manche setzen die Mediation mit einem Kompromiss gleich, wie sie auch zuvor in juristischen Verhandlungen ausgehandelt wurden.
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Hemmung von Ausschlussfristen
Verlangt eine arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelung, dass ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis zur Vermeidung seines Verfalls innerhalb einer bestimmten Frist gerichtlich geltend gemacht werden muss, ist die Ausschlussfrist in entsprechender Anwendung des § 203 Satz 1 BGB gehemmt, solange die Parteien vorgerichtliche Vergleichsverhandlungen führen.