Eine Trennung hat nicht nur einen juristischen, sondern auch einen emotionalen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekt. Bedenken Sie, dass nur eine Lösung, die alle Aspekte beachtet, stimmig und vollständig sein kann. Die interdisziplinäre Herangehensweise der Mediation zeigt den Weg, denn die Mediation geht fachlich über das Recht hinaus. In der Familienmediation werden alle zu regelnden Aspekte zusammengeführt.

Die Bedeutung von Recht und Gesetz


Keinesfalls wird Recht ignoriert. Allerdings bekommt das recht einen anderen Stellenwert. Es ist nicht der Maßstab der Entscheidung, sondern lediglich seine Kontrolle. Eheleute sind grundsätzlich frei, die zu ihrer Situation passenden Vereinbarungen selbst zu treffen. Die Einigung hat immer Vorrang. Wichtig ist, dass die Parteien das Gefühl haben, eine als gerecht empfundene Lösung gefunden zu haben. Eine gerechte Lösung wird akzeptiert und nicht mehr in Frage gestellt. Sie kann eine gute Basis für die Fortsetzung der Beziehung – etwa bei einer weiter bestehenden Elternschaft – sein.

Gerechtigkeit ist ein Gefühl und als solches individuell. Was gerecht ist und was nicht, entscheiden die Parteien unter sich. Nicht immer sind sie dabei alleine und auf sich selbst gestellt. Familien sind Systeme. Wenn andere Familienmitglieder zwar nicht mit einer Entscheidungsmacht ausgestattet sind, nehmen sie dennoch Einfluss auf die Entscheidung, so dass gegebenenfalls auch deren Interessen zu berücksichtigen sind. Das beste Beispiel dafür sind die Kinder.

Nur wenn sich Eheleute nicht einigen können, entscheidet das Gericht. Das Gericht kann die Scheidung aussprechen und die Scheidungsfolgen gestaltend regeln. Es kann keine Entscheidung über die Frage treffen, ob die Eheleute sich scheiden lassen sollen oder nicht. Auch hat es keine Handhabe über die Ausgestaltung der Beziehung innerhalb und außerhalb der Ehe, obwohl diese Frage ausschlaggebend ist für die Rechtsanwendung. Als Faustregel mag gelten, dass das Recht alle emotionalen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen nicht zu beantworten vermag, obwohl die gerichtlichen Entscheidungen auf diese Bereiche zumindest indirekt gestaltend Einfluss nehmen.

Jede Lösung, die als gerecht empfunden werden soll, muss sich auf Emotionen einlassen und von Emotionen getragen sein. Gerechtigkeit ist ein Gefühl. Sie kann nicht verordnet werden. Bedingt durch die unterschiedlichen Wahrnehmungen und Herleitungen der Eheleute kann sie ganz unterschiedlich empfunden werden. Eine als gerecht empfundene Lösung ist stets vollständig. Die (rein) juristische Lösung ist stets unvollständig, denn sie orientiert sich ausschließlich an gesetzlichen Tatbeständen und den dazu gehörigen Fakten. Eine vollständige Lösung geht darüber hinaus und schafft auch Einvernehmen über das Miteinander in Zukunft, sowie die wirtschaftliche und emotionale Verarbeitung der Trennung und Scheidung. Die Mediation geht über das Recht hinaus, indem sie alle Ebenen der Komplexität des zu regelnden Sachverhaltes erfasst. Sie setzt sich nicht über das Recht hinweg, indem sie einerseits das Recht korrekt gestaltet und andererseits sich daran misst.

Recht und Mediation


Die Auffassung, die Mediation würde das Recht umgehen oder sie gehe am Recht vorbei, ist nicht zutreffend. Nachdem die Parteien eine Lösung gefunden haben, kann es erforderlich sein, diese Lösung in ein rechtswirksames Konstrukt zu überführen. Was in der Mediation anders ist und sein muss ist die Tatsache, dass die Lösung nicht aus den Rechtsfolgen des Gesetzes hergeleitet wird, sondern aus der Bedürfnislage der Parteien. So wird sichergestellt, dass das Ergebnis für jede Partei den maximalen Nutzen einbringt. Damit die Parteien sich auf die eigene Nutzenerwartung besser konzentrieren können, stellt die Mediation den Blick auf das Recht zunächst zurück. Mit dieser Strategie berücksichtigt sie, dass die juristische Herangehensweise die Wahrnehmung fokussiert und Lösungen selektiert. Der Mediator hilft beide Lösungen herauszuarbeiten. Die gefühlte und die juristisch vorgegebene. Die gefühlt richtige und die juristische Lösung können übereinstimmen, müssen es aber nicht. Um Abweichungen der Lösungen zu erkennen und um eine bewusste Entscheidung für die eine oder andere Lösung treffen zu können, müssen beide Lösungen bekannt sein. Besonders dann, wenn die Eheleute unsicher sind über die gefundene Lösung, ist es zwingend, auch auf die juristische Seite des Lebens zu achten. Dieses Konzept im Auge haltend ergeben sich vier Berührungspunkte des Rechts mit der Mediation:

Mediationsvertrag, Verfahrensrecht

Formulierung der Anträge (Ermittlung der Positionen in Phase 2)

Lösungsvergleich (WATNA/BATNA in Phase 4)

Ergebnisprüfung (Wirksamkeit, rechtliche Konsequenzen)

Regelungsgegenstände


In Familiensachen sind folgende Fragen dem Recht zugänglich:

Ehebestand (Scheidung)

Unterhalt (Getrenntleben-, Nachehelichen- und Kindesunterhalt)

Zugewinnausgleich

Rentenausgleich

Hausrat / Ehewohnung

Elterliche Sorge

Umgangsrecht

Die Regelungsgegenstände des Rechts decken alle Lebensbereiche ab. Sie haben nicht nur einen emotionalen, sondern auch einen wirtschaftlichen Bezug. Sie ergeben die wirtschaftliche Bilanz der Ehe (Versorgungsausgleich), die Versorgungs- (Versorgungsausgleich), die Wohlstandsbilanz (Unterhalt) und die Familienbilanz (Kinder). Bitte beachten Sie, dass es im Rahmen einer Vereinbarung durchaus möglich ist, die ehe- und familienbezogenen Bilanzen gegeneinander zu konsolidieren. So ist es möglich, Unterhaltsleistungen zu kapitalisieren oder Vermögen zu verrenten. Wichtig ist, dass die konsolidierte Bilanz unter dem Strich ausgeglichen ist. Dafür wäre es zum Beispiel möglich, den Versorgungsausgleich zugunsten einer anderen Versorgung oder der Vermögensteilung zu verrechnen. Im Grunde bedient die Scheidung drei verschiedene Finanztöpfe).

In jedem Fall sollte daran gedacht werden, dass die selbst gefundene Lösung von den gesetzlichen Ansprüchen abweichen kann. Fällt sie höher aus, könnte die Nichtgeltendmachung des höheren Anspruches die juristische Wirkung eines Verzichts haben. Fällt sie niedriger aus, könnte sich die Übervorteilung festschreiben.

Beachten Sie auch, dass sich Gefühle und Einschätzungen verändern können. Es macht deshalb Sinn, Vereinbarungen zu treffen, die mit diesen Herausforderungen umgehen können. Der Mediator wird den Parteien helfen, darauf zu achten.

Fühlen die Parteien sich sicher, das Richtige zu tun, mag es ihnen auf die fachliche Bewertung nicht ankommen. Auch dann sollten sie ihre Entscheidung in dem Bewusstsein treffen, dass die Vereinbarung eine spätere Geltendmachung von Ansprüchen und Rechten ausschließt oder zumindest erschwert.

Aus diesen Gründen müssen die Parteien – auch in der von einem Anwalt geführten Mediation – stets die Gelegenheit erhalten, die Vereinbarung, solange sie noch in einem Entwurfsstadium ist, in einer parteilichen Rechtsberatung zu überprüfen um sie mit den eventuellen gesetzlichen Ansprüchen zu vergleichen. Medianden sind gesetzlich verpflichtet, auf die Beratung hinzuweisen, denn die Mediation beinhaltet keine Rechtsberatung.
Rechtsberatung des Mediators

Die pauschale Ansage, der Mediator berate nicht, ist zu relativieren. Ein Mediator hat beispielsweise über das Verfahren seine rechtliche Herleitung und Durchführung zu beraten. Wenn das Ergebnis gefunden wurde, kann er auch beratend bei der Abschlussformulierung mitwirken. Jede Form der Beratung, die den Mediator in seiner neutralen Rolle in Frage stellt oder den Mediator zum Meinungsbildner werden lässt, ist ihm untersagt. Rechtsinformationen sind ihm stets erlaubt.
Externe Beratung

Auch wenn der Mediator selbst keine oder nur eingeschränkte Beratungen durchführt, heißt das nicht, dass die Mediation eine Beratung verhindert. Das Gegenteil ist der Fall. Der Mediator achtet mit darauf, dass zu klärende Fragen auch tatsächlich geklärt werden oder dass sich die Parteien bewusst gegen die Klärung entscheiden. Gegebenenfalls ist die Mediation zu vertagen, damit die Parteien sich beraten lassen können.

Der Mediator sollte stets informiert werden, wenn eine Beratung stattfindet, damit er den Berater korrekt in das Verfahren einbeziehen kann.
Anwaltliche Berater

Wenn eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen wird, sollte sie sich auf die juristische Prüfung der skizzierten Lösung (Vereinbarungsentwurf) beziehen, ebenso wie das Herausarbeiten juristischer Alternativen und der Konsequenzen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Trennung oder Scheidung, schlicht die Zukunft. Ein Anwalt, der das von den Parteien gefundene Ergebnis kritisiert und für die juristische Lösung wirbt, weil sie aus seiner Sicht größere Vorteile in sich trage, versteht nicht viel von der Mediation. Gerade die Nutzenfrage steht dort in einem umfassenden Kontext zur Erörterung. Richtig ist es, die Parteien mit dem Beratungsergebnis in die Mediation zurückzuschicken.

Rechtsanwälte verstehen sich als individuelle Parteiberater. Sie sind zwingend nur dort einzuschalten, wo ihre Vertretung vorgeschrieben ist. Das ist bei bestimmten gerichtlichen Streitigkeiten der Fall und bei der Scheidung. Über die Notwendigkeit und den Umfang der Anwaltsbeteiligung siehe hier. Für die Scheidung genügt ein Anwalt. Für parteiliche Beratungen oder die Vertretung vor Gericht bedarf es jeweils eines Anwaltes.

Tipp: Wenn Sie zu einem Anwalt gehen, besprechen Sie immer als erstes die Gebührenfrage. Der Anwalt berechnet die Gebühren – wenn nichts andres vereinbart ist – nicht nach Stundenaufwand, sondern nach Streitgegenständen und Prozessfortschritten.
Notare

Sofern die Parteien eine juristische Beratung in Anspruch nehmen wollen, können sie sich auch an Notare wenden. Anders als Rechtsanwälte können Notare nur aus der neutralen Position heraus beraten und die Parteien auch nicht vor Gericht vertreten. Wegen ihrer neutralen Position können sie der Partei kaum individuelle Empfehlungen geben, wie sie „noch mehr aus der Sache herausholen könnte“. Allerdings können sie die juristische Wirksamkeit überprüfen und Konsequenzen aufzeigen. In folgenden Fällen ist der Gang zum Notar sogar vorgeschrieben:

Grundstücksübertragungen

Gesellschaftervereinbarungen

Regelung des nachehelichen Unterhaltes vor der Scheidung

Beendigung des Güterstandes

Vollstreckbarkeit

Kosten


Notarielle Gebühren sind oft günstiger als die Gebührentabellen der Anwälte.

Die Scheidungskosten lassen sich reduzieren, wenn nur 1 Anwalt eingeschaltet wird und wenn der Streitgegenstand auf die bloße Frage der Scheidung und den Versorgungsausgleich beschränkt wird.

Beachten Sie bitte, dass die Gebühren von Anwälten und Notaren nicht nach Stunden oder dem Arbeitsaufkommen berechnet werden. Wenn nichts anderes vereinbart, ergeben sich die Gebühren aus den Streitwerten einerseits und aus den Prozessfortschritten andererseits.

Es empfiehlt sich stets die Gebührenfrage vor der Inanspruchnahme zu klären.
Rechtsinformationen

Rechtliche Hintergrundinformationen finden sich im Internet. Z.B.:

Unterhalt (UE, UK): Unterhalt allgemein

Trennungsunterhalt (UE): Unterhalt für die Dauer des Getrenntlebens

Regelung zum Trennungsunterhalt im Gesetz: § 1361 BGB

Nachehelicher Unterhalt (UE); Unterhalt nach Scheidung

Düsseldorfer Tabelle (Berechnungsformeln): Berechnungsgrundlage des Unterhaltes (UK und UE) finden sich in der Düsseldorfer Tabelle

Zugewinnausgleich (ZA): hZA allgemeinttps://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinngemeinschaft

Vereinfacht gesagt wird der erwirtschaftete Mehrwert errechnet und hälftig geteilt, indem die Vermögensmassen zu Beginn und am Ende der Ehe bewertet und voneinander subtrahiert werden. In das Vermögen fallen nicht nur Grundstücke, sondern auch Schulden, Kapitalien und Betriebsvermögen. Eine Regelung des Zugewinnausgleichs ist erst bei einer Scheidung zu treffen.

Sorgerecht: Elterliche Sorge

Umgangsrecht: Kindesumgang