Das Projekt wurde an folgenden Gerichten durchgeführt: Thüringer Oberlandesgericht, Thüringer Landesarbeitsgericht, Landgericht Erfurt, Landgericht Gera, Amtsgericht Erfurt, Verwaltungsgericht Gera. Später auch: Landgericht Meiningen, Landgericht Mühlhausen, Verwaltungsgericht Meiningen, Verwaltungsgericht Weimar und Amtsgericht Bad Salzungen.

Von 498 Verfahren, die während des Projektzeitraumes an den Güterichter verwiesen wurden, kam es in 463 Verfahren (ca. 93%) zu einem Gütetermin. 164 Verfahren (ca. 33%) wurden ohne Einigung beendet. In 272 Fällen (ca. 55%) kam es zu einer Einigung. In 27 Fällen (ca. 5%) wurde das Verfahren aufgehoben. Die meisten Verfahren kamen von den Arbeitsgerichten.

Aufschlussreich ist die Beobachtung der Gutachter, dass die geringe Ausfallquote wegen des fehlenden Einverständnisses darauf zurückzuführen sei, dass bereits der Prozessrichter das Einverständnis zur Güterichterverhandlung eingeholt habe. In nur ganz wenigen Fällen habe sich der Güterichter auf eine schriftliche Anfrage beschränkt, wobei die Form der Anfrage keinen nachweisbaren Einfluss auf den Erfolg nahm.

wird noch weiter ausgeführt.
Fundstellen: Greger/Unberath (Abschlussbericht Güterichter 1. Teil) - 2000-12-31 und Greger/Unberath (Abschlussbericht Güterichter 2. Teil) - 2000-12-31
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