Mit der ZMediatAusbV wurden die Voraussetzungen aufgeführt, sich zertifizierter Mediator nennen zu dürfen. Die Anforderungen für "Altfälle" ergibt eine Übergangsregelung. Die Selbstzertifizierung ist eine Option, kein Muss und keine Bedingung für die Tätigkeit als Mediator. Die Rechtsverordnung benennt die Voraussetzungen, wer sich so nennen darf und die Konsequenzen. Voraussetzung ist eine 120-stündige Präsenzausbildung mit vorgegebenen Themen und eine Einzelsupervision. Die Konsequenz ist eine im Umfang vorgegebene Fortbildung und vier weitere Einzelsupervisionen innerhalb von zwei Jahren. Die Frage, die sich den Studenten stellt, lautet: lohnt sich der Aufwand? Die Antwort ergibt sich aus einer Kosten und Nutzenabwägung, die jeder für sich selbst treffen muss.
Entscheidungskriterien
Die folgende Zusammenstellung beleuchtet die Kriterien für eine Entscheidung unter verschiedenen Blickwinkeln:
- Aktionsradius
- Anders als der eingetragene Mediator in Österreich knüpfen sich an den zertifizierten Mediator in Deutschland, außer was die Aus- und Fortbildung anbelangt, keine rechtlichen Konsequenzen. Das bedeutet, der zertifizierte Mediator nach §5 Abs. 2 Mediationsgesetz ist, dem Mediator nach §5 Abs. 1 Mediationsgesetz gleichgestellt. Mit Ausnahme der Vorschriften über Titelverwendung (mithin der Aus- und Fortbildung) unterliegen sie den exakt gleichen Anforderungen.
- Titel
- Der zertifizierte Mediator ist ein gesetzlich geschützter Titel. Die Vergabe erfolgt nach einer Selbstzertifizierung, deren Voraussetzungen an eine erfolgreiche Ausbildung geknüpft wird, die vom Ausbildungsinstitut zu bescheinigen ist. der Titel macht keine Aussage über die Berufstätigkeit. Allerdings impliziert er mindestens fünf selbst durchgeführte Mediation oder Co-Meditationen, indem sie die Voraussetzung für die Durchführung der Einzelsupervisionen sind. Wer die Voraussetzungen zur Führung des Titels nicht erfüllt, kann wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Eine andere Form der Überwachung ist derzeit nicht vorgesehen.
- Leistungsnachweis
- Schaut man in die Themenliste der ZMediatAusbV, dann fällt auf, dass beispielsweise die Bearbeitung von Familienmeditationen, innerbetriebliche Meditationen und Großmediationen von den Ausbildungsthemen nicht einmal im Ansatz erfasst werden. Der Titel "zertifizierter Mediator" ist also lediglich eine auch so bezeichnete Mindestanforderung. Wenn sich dieses Niveau bei den Konsumenten herumspricht, werden der Titel und, worst case, die mediative Leistung generell zugleich dementsprechend geringwertig eingeschätzt und die Nachfrage bestimmen.
- Ausbildungsqualität
- Für viele ist der zertifizierte Mediator ein Downgrade. Leider ist die Regelung der ZMediatAusbV mit diesen Ausbildungen nicht abgestimmt, so dass sich eine Parallelwelt auftut. Höherwertige Zertifikate mit einem mehr als 120-stündigen Studienaufwand, multimedialen Ausbildungselementen und onlinegesteuerten Interaktionen fallen plötzlich durch das Raster der zwingenden Präsenzstunden. Eine Aussage zur Qualität ist damit nicht zu treffen, weil Präsenzstunden mit dem vorgegebenen Lektoratsaufwand gegebenenfalls weniger Praxis erlauben und weniger effizient sind als das blended Learning Konzept eines gut organisierten Fernstudiums. Lediglich um die Formalien einzuhalten müssen manche Studenten entweder einige Präsenzstunden oder die Einzelsupervision nachliefern, auch wenn sie den Stoff und die Supervision anders verarbeitet haben.
- Wettbewerb
- Wer sich von dem Titel einen Wettbewerbsvorteil verspricht, mag davon ausgehen, dass die Verbände und alle Mediatoren, die eine höhenwertigere Qualifikation erworben haben, dies in ihrer Werbung herausstellen. Der zertifizierte Mediator kann also keine Endmarke bilden. Er ist so gesehen auch ein zweifelhaftes Werbemittel.
- Berufsmerkmal
- Die Auslegung des Begriffs Mediation im Sinne des Mediationsgesetzes setzt eine professionelle Handhabung der Mediation voraus. Der zertifizierte Mediator könnte also auch als eine Berufsqualifikation verstanden werden. Zumindest impliziert er, dass der Mediator sich dem Mediationsgesetz unterworfen fühlt. Eine Berufsqualifikation ist der Titel jedoch nicht. Er betrifft lediglich die Ausbildung und vermeintlich deren Qualität. Eine Aussage über Einstiegsbedingungen für den Beruf bestehen nicht.
- Nachfrage
- Wie die Nachfrage, also der potentielle Konsument, mit dem Titel umgehen, ist eine noch offene Frage. Je mehr der Titel nach vorne gebracht wird, umso deutlicher kommt er in das Bewusstsein der Konsumenten. Es könnte also sein, dass Konsumenten danach fragen, ob der Mediator zumindest die Qualifizierung zertifizierter Mediator besitzt. Es könnte genauso gut sein, das Mediatorenverzeichnisse die Auflistung von Mediatoren davon abhängig machen, ob sie zertifizierter Mediator sind. Das ist eine spekulative Frage, die auch im wesentlichen davon abhängt, wie sehr die Hintergründe und Qualitätsmerkmale des zertifizierten Mediators bekannt sind und verstanden wurden. Weil die Verbände und die Mediatoren mit einer höhenwertigen Ausbildung deren Titel nach vorne stellen werden, ist damit zu rechnen, deren Zertifizierungen daneben oder darüber gestellt werden. Im Endeffekt wird der Konsument mit einer Vielzahl an sogenannten Gütesiegeln konfrontiert und möglicherweise überfordert.
- Politik
- Das politische Interesse des Gesetzgebers ist es, die Qualität der Mediation sicherzustellen. Sein Fokus ist aus irgendwelchen Gründen nicht der Dienstleister, sondern die Ausbildungsinstitute. Man könnte denken, die ZMediatAusbV reguliert auch vornehmlich den Ausbildungsmarkt. In jedem fall wird die Akzeptanz des Marktes entscheiden, wie es weiter geht. Die Frage beantwortet sich aus der Titelverwendung.
Zusammenfassung
Letztlich entscheidet die Nachfrage. Sie wird stimuliert durch den Anbieter und dadurch, wie er seine Qualifikation dem Konsumenten vermittelt und wie der Kunde eine Dienstleistung wahrnimmt, die auf Vertrauen und Eigenverantwortlichkeit aufbaut.