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Vorgesetzte

Wissensmanagement » Diese Seite gehört zum Fachbuch Mediation in der Wiki-Abteilung Wissen. Sie befinden sich auf der Themenseite Kinder, die dem Kapitel Herausforderungen in der Rubrik Parteien des 4. Buchabschnitts Mediationsprozess zugeordnet wird.

Herausforderung Vorgesetzte Abwesenheit Kinder Gruppen Abwerbung

Worum es geht: Besonders bei innerbetrieblichen Konflikten kommt es vor, dass nicht nur die Mitarbeiter sondern auch die Vorgesetzten an der Mediation zu beteiligen sind. Es ist eine Herausforderung trotzdem eine Verhandlung auf gleicher Augenhöhe mit allen Beteiligten herzustellen.

Einführung und Inhalt: Der oder die Vorgesetzte kann als Vertragspartei, Streitpartei und als Konfliktpartei in der Mediation in Erscheinung treten. Der oder die Mediatorin haben darauf zu achten, dass die Rollen geklärt werden. Wenn der oder die Vorgesetzte die Mediation in Auftrag gegeben hat, muss der Mediator nach §3 Abs. 1 Mediationsgesetz darüber informieren, dass und wie die Mediation zustande gekommen ist und welche Kontakte zuvor bestanden haben.

Gleiche Augenhöhe

Wenn der oder die Vorgesetzte als Streit- oder Konfliktpartei auch Mediand oder Mediandin ist, muss der Mediator dafür sorgen, dass die Parteien trotzdem auf gleicher Augenhöhe miteinander verhandeln können.1 Dass die Parteien Entscheider sind, ist dabei nicht das Problem. Ein Problem kommt erst auf, wenn oder weil die Parteien zu ihren Vorgesetzten in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen. Der oder die Vorgesetzte werden ihr Verhalten beobachten (zumindest werden die Parteien sich beobachtet fühlen), weshalb sie sich möglicherweise nicht frei äußern können. Auch wenn eine Vertraulichkeit versprochen wird, können Sie sich nicht sicher sein, dass die vorgesetzte Partei, mit der sie anschließend noch zusammenarbeiten müssen, das ein oder andere aus der Mediation mitnimmt. Es wird der vorgesetzten Partei im Idealfall zwar nicht möglich sein, einer Partei wegen des Verhaltens der Partei in der Mediation zu kündigen. Sie könnte aber andere Gelegenheiten finden und andere Gründe suchen, die Kündigung nachzuholen.

Herausforderungen

Bei dieser Ausgangslage ergeben sich folgende Herausforderungen:

Machtgefälle
Es ist zu unterscheiden zwischen dem Machtgefälle innerhalb und ausserhalb der Mediation. Das Verhältnis zur vorgesetzten Partei stellt ein Machgefälle dar. Das Machtgefälle ergibt sich aus dem Abhängigkeitsverhältnis.2 Es besteht ausserhalb der Mediation. Innerhalb der Mediation darf oder sollte es kein Machtgefälle geben. Je nach dem Konzept der Mediation ist auch der Mediator keine Führungspersönlichkeit. Zumindest hat er, anders als der Vorgesetzte, keine Direktionsbefugnisse. Innerhalb der Mediation hat niemand Direktionsbefugnis, sodass alle Entscheidungen im Konsens getroffen werden müssen.3 Der besonnene Mediator wird den Vorgesetzten vor der Mediation auf dieses Phänomen hinweisen und mit ihm am besten in einem Einzelgespräch abstimmen, ob er seine Vorgesetztenrolle innerhalb der Mediation zurückstellen kann. Auch den dabei helfen, indem er die besondere Rolle des Vorgesetzten in der Mediation erläutert, um ihn anschließend wieder zu inthronisieren und ihm seine Vorgesetztenrolle zurückzugeben.

Beispiel 12049 - Der Mediator erklärt dem in der Mediation anwesenden Vorgesetzten im Idealfall noch vor der Mediation im Rahmen eines Einzelgesprächs, was er in der Mediation zu erwarten hat. Er erläutert, dass in der Mediation auf gleicher Augenhöhe zu verhandeln ist, keine Anweisungen gegeben werden dürfen und auch danach keine Repressalien erlaubt sind. Er fragt den Vorgesetzten ob und inwieweit er dazu in der Lage ist und erläutert, dass er innerhalb der Mediation die Vorgesetztenrolle abzulegen hat. Er erklärt aber auch, dass er den Vorgesetzten nach der Mediation wieder in seine Rolle zurückführt, sodass er sich schadlos auf den Rollenwechsel einlassen kann. Er erklärt weiterhin, dass er den Rollenwechsel den Medianden gegenüber offenlegen wird.

Offenheit
Der Mediator hat die aus dem Grundsatz der Offenheit folgende Aufgabe, sicherzustellen dass alle Mediadaten sagen können was ihnen auf dem Herzen liegt.4
Vertraulichkeit
Die Vereinbarung der Vertraulichkeit sichert die Offenheit ab. Damit alle Medianden sich der Vertraulichkeit verbindlich unterewerfen, wird sie im Rahmen der Mediationsdurchführungsvereinbarung ausdrücklich festgeschrieben. In diesem Zusammenhang ist nicht nur darauf zu achten, dass die Informationen, die in der Mediation aufkommen, in keinem Gerichtsverfahren verwertet werden dürfen. Es ist auch darauf zu achten, dass die Informationen nicht innerhalb des folgenden (fortgeführten) Arbeitsverhältnisses gegen die Partei verwertet werden dürfen.5 Die Gefahr von Repressalien ist gegebenenfalls zu thematisieren.

Beispiel 12051 - Bei einer innerbetrieblichen Mediation ist der Vorgesetzte einer der Medianden. Der Mediator bespricht die Vertraulichkeit und hinterfragt, ob die Parteien trotz der Anwesenheit des Vorgesetzten offen miteinander reden können. Er fragt konkret, ob sie gegebenenfalls Repressalien befürchten. Natürlich ist diese Abfrage anonymisiert, damit die Parteien die Frage ohne Furcht vor Repressalien bejahen können.

Bedeutung für die Mediation

Der oder die Mediatorin muss die Beziehung zwischen der vorgesetzten und der abhängigen Partei im Nachgang der Mediation im Blick haben. Im Idealfall ist die Beziehung nach der Mediation geheilt, sodass niemand etwas zu befürchten hat. Wenn der Mediator in dem Verhältnis der Parteien zueinander einen Beziehungskonflikt wahrgenommen hat, muss auch dafür sorgen, dass es keine Rückfallgefahr gibt und dass die Beziehung konstruktiv neu gestaltet wird.

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen
Bearbeitungsstand: 2024-03-25 19:02 / Version 11.

Siehe auch: innerbetriebliche Mediation
Prüfvermerk: -

1 Die Aufgabe wird im Aufgabenverzeichnis erfasst als: gleiche Augenhöhe herstellen
2 Siehe Herausforderung Sie wird im Verzeichnis erfasst als: trackeritem:12037
3 Hier kann es zu Abweichungen kommen, die auf unterschiedliche Mediationsverständnisse Mediationsverständnis Mediationsverständnisse zurückzuführen sind. Siehe auch Leitsätze
4 Die Aufgabe wird im Aufgabenverzeichnis erfasst als: offene Gespräche ermöglichen
5 Die Aufgabe wird im Aufgabenverzeichnis erfasst als: Vertraulichkeit sicherstellen


Based on work by Bernard Sfez und anonymous contributor und Arthur Trossen . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Donnerstag Dezember 12, 2024 00:18:55 CET.

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