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Die Grundsätze der Mediation geben Orientierung und helfen bei der korrekten Umsetzung der Mediation.
Es ist also wichtig, sie im Einzelnen zu kennen und korrekt umzusetzen.
Das hier besprochene Prinzip ist:

Der Grundsatz der Unmittelbarkeit 

Übersicht und Zusammenstellung der Mediationsgrundsätze

Das kommunikative Unmittelbarkeitsprinzip erwartet, dass die Parteien unter Leitung und Gesprächsführung des in der Sache neutralen Mediators gemeinsam ihre Interessen erörtern und ein Verständnis füreinander herstellen. Der Unmittelbarkeitsgrundsatz wird in der Literatur angeführt. Er wird im Gesetz jedoch nicht erwähnt.

Die unmittelbare Kommunikation

Die unmittelbare Kommunikation bezeichnet definitionsgemäß einen Austausch, der sich über alle Kanäle der zwischenmenschlichen Sinneswahrnehmung vollziehen kann. Die Kanäle der Sinneswahrnehmung werden im NLP mit dem Kürzel VAKOG gekennzeichnet. Üblicherweise erlaubt die Sinneswahrnehmung das Sehen, das Hören, das Riechen, das Schmecken und das Tasten, also das Fühlen. Schon diese Auflistung zeigt, dass die unmittelbare Kommunikation nicht alle Sinne ansprechen muss und kann. Es ist sicherlich nicht erforderlich das Gegenüber zu schmecken oder zu befühlen. Auch das Riechen des Gegenübers ist nicht unbedingt förderlich, um eine Verständigung zu gewährleisten.

Die unmittelbare Kommunikation ist von der direkten Kommunikation abzugrenzen. Die direkte Kommunikation beschreibt die Art und Weise, ob und wie nonverbale Elemente der Kommunikation verbalisiert werden.

Wenn schon die unmittelbare Kommunikation als ein Prinzip der Mediation aufgeführt wird, ergibt sich ihr Sinn in der Forderung, dass nach Möglichkeit nicht über Umwege kommuniziert wird. Das heisst, die Kommunikation findet zwischen den Beteiligten unmittelbar statt und nicht über den Umweg eines Vertreters oder eines Fürsprechers. Der Grundsatz wirkt sich also beispielsweise auf die Frage aus, wie Anwälte und Beistände zu beteiligen sind. In der Mediation kommt dieser Konnotation eine entscheidende Bedeutung zu. Sie soll beweirken, dass der Kommunikant selbst die Verantwortung über das Gesagte übernimmt. So gesehen geht der Grundsatz der Unmittelbarkeit im Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit auf, mit dem sich das Phänomen in der Mediation besser abbilden lässt. Die Eigenverantwortlichkeit würde es besipeilsweise den Auftritt eines Vertreters erlauben, solange sichergestellt ist, dass er im Originalton der Partei spricht und deren Motive korrekt wiedergeben kann.

Auch die Behauptung, dass die Kommunikationsabläufe in allen Verfahrensschritten einer Mediation zwischen den Medianden unmittelbar, also ohne Umweg, stattfinden1 trifft nicht zu, wenn zwischen den Kommunikationsachsen unterschieden wird. Dann erfolgt die Kommunikation zumindest in Teilen der Mediation über die Brücke des Mediators. Gegebenenfalls wird er sogar den unmittelbaren Austausch zwischen den Parteien unterbinden, wenn er bemerkt, dass er nur in den Streit und nicht heraus führt.

Kommunikationsachsen

In jedem Fall sollte es aber das Ziel des Mediators sein, die unmittelbare Kommunikation zwischen den Parteien wiederherzustellen.

Face to Face Kommunikation

Der Begriff unmittelbare Kommunikation wird oft mit einer Face to Face Kommunikation gleichgesetzt. Darauf stellt Greger ab. Er meint, dass die Formulierung Kommunikation der Parteien in §2 Abs. 3, 5 Mediationsgesetz einen Face to Face - Austausch erfordere2 . Das Gesetz gibt dafür aber keinen Hinweis. Im Gegenteil erlaubt §2 Abs. 3 Mediationsgesetz, dass die Parteien in angemessener Weise in die Mediation einzubinden sind. Was angemessen ist, ergibt sich aus dem zugrunde gelegten Mediationsmodell.

Eine sondierende Mediation erfordert sicher keine Face to Face Kommunikation. Auch bei der evaluativen Mediation kann darauf verzichtet werden. Die Shuttle Diplomacy sieht in der getrennten Kommunikation sogar einen Erfolgsfaktor. Schließlich wird auch bei Missbrauch und Gewaltverhältnissen die Kommunikation in Abwesenheit des Opfers befürwortet.

Dass von einer Mediation nicht mehr die Rede sein kann, wenn es nicht zu einer unmittelbaren Face to Face Kommunikation kommt, soll ein Argument gegen die sogenannte telefonische Shuttle-Mediation keine Mediation i.S.d. Mediationsgesetzes sei. Tatsächlich erlaubt aber auch ein Telefonat eine sinnliche Wahrnehmung. Ob sie ausreicht, ist eine Frage, die der Mediator fallangemessen entscheiden muss. Das Prinzip der Unmittelbarkeit wäre demzufolge wie die Vertraulichkeit und die Neutralität ein disponibles Merkmal. Es ist die Bedingung für die Vermittlung. Wenn die Verstehensvermittlung auf anderem Wege dargestellt werden kann, wird das Wesen der Mediation dadurch nicht beeinträchtigt.

Shuttle-Mediation

Kommunikation

Kommunikation wird als die Verständigung zwischen Menschen mithilfe von Sprache oder Zeichen definiert, auch als der Austausch oder die Übertragung von Informationen3 . Wie diese Verständigung erfolgt ist dafür kein Definitionsmerkmal. Eine assynchrone Kommunikation kann ebenso wie die synchrone Kommunikation zur Verständigung beitragen. Manchmal kommt es zur Verständigung nicht nur auf das gesprochene Wort an. Besonders dann, wenn es darum geht Bedeutungen zu erhellen, ist die Körpersprache ein Aspekt, der zur korrekten Verständigung zwischen Menschen beiträgt. Besonders bei einem Konflikt ist die Erweiterung der Verständigung auf der non-verbalen Ebene von Bedeutung.

Der Mediator kann diese Informationen auch in einer mittelbaren Kommunikation den Parteien vermitteln. Statt auf die Art und Weise der Kommunikation abzustellen, sollte besser auf den Gehalt geachtet werden. Die Mediation ist ein Verstehensprozess, wobei der Mediator das jeweilig verstandene den Parteien vermittelt.

Kommunikation

Anders formuliert: Wenn der Unmittelbarkeitsgrundsatz ein Prinzip der Mediation ist, muss er sich an dem Wesen der Mediation ausrichten und ist daran gemessen disponibel. Die Herleitung dieser Regel ergibt sich aus den Ausführungen über die Grundsätze der Mediation.

Grundsätze

Bedeutung für die Mediation

Die unmittelbare Face to Face Kommunikation ist sicher ein Ziel der Mediation und die optimale Bedingung für eine Verständigung der Parteien. Wenn sie erzwungen wird, kann sie aber auch die gegenteilige Wirkung haben und zur Verweigerung der Parteien führen. Weder der Mediation noch den Medianden ist damit gedient.

Letzten Endes obliegt es dem Mediator und seinen Fähigkeiten zu entscheiden, wie eine unmittelbare Kommunikation zwischen den Parteien möglich wird.

Hinweise und Fußnoten

Alias: Unmittelbarkeit
Bearbeitungshinweis: Textvollendung erforderlich.
Archiv: Ein Beitrag zum Facharchiv
Prüfvermerk: -

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1 So nachzulesen auf www.mediationaktuell.de, dl am 27.9.2017
2 vgl. Vgl. Greger, ZKM 2015, 172 (172 f.)


Based on work by anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Dienstag November 5, 2024 17:30:24 CET.

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