Lade...
 

Mediation international!


Türkei

Bisher steht nur der Beitrag von Melis Ersöz Koca bei Anwalt.de zur Verfügung. Siehe Mediation in der Türkei. Markante Hinweise (und Abweichungen) sind1 :

  1. Sollte es doch zu einem Gerichtsverfahren kommen, dürfen Parteien, Mediatoren sowie Dritte, die an Mediationssitzungen teilgenommen haben, Informationen und Schriftstücke nicht zu Beweiszwecken verwenden. Diese Personen dürfen auch nicht als Zeugen geladen werden.
  2. Die Mediatoren müssen in der vom Justizministerium geführten Mediatorenliste eingetragen sein und sind auf Grund der entsprechenden Ausbildung fachlich qualifiziert.
  3. Die Mediatoren müssen in der vom Justizministerium geführten Mediatorenliste eingetragen sein und sind auf Grund der entsprechenden Ausbildung fachlich qualifiziert.
  4. Durch Mediation ist eine Einigung der Parteien vor Einbringung einer Klage bzw. auch noch nach deren Einbringung möglich.
  5. Richter können den Parteien eine Mediation vorschlagen. Sollte eine Partei eine Mediation binnen einer Frist von 30 Tagen nicht beantragen, ist, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, davon auszugehen, dass der Vorschlag zur Mediation abgelehnt wurde.
  6. Die Mediation beginnt, sofern ein gerichtliches Verfahren noch nicht läuft, mit der Schließung einer schriftlichen Mediationsvereinbarung über deren Ablauf in der ersten Sitzung. Bei einem bereits anhängigen Verfahren beginnt die Mediation durch mündliche Erklärung gegenüber dem Richter in der Verhandlung bzw. durch eine spätere schriftliche Erklärung gegenüber dem Gericht.
  7. Die Hemmung der Verjährung endet, wenn eine der Parteien die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
  8. Die Ergebnisse der Mediation müssen in Form eines Mediationsprotokolls schriftlich verfasst und von allen Parteien sowie vom Mediator unterfertigt werden.
  9. Die Kosten der Mediation in der Türkei richten sich nach dem Gesetz über die Vergütung von Mediatoren.

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen
Bearbeitungsstand: { {lastModif} } / Version { {lastApprovedVersion} }.
Aliase: Türkei
Bearbeitungshinweis: Textvollendung und Programmvollendung erforderlich
Siehe auch: International
Forum (Diskussion ): Forum International

1 {trackerautoritem trackerId="16" fieldId="103" fieldId2="622" itemId="4004"}


Based on work by anonymous contributor
Seite zuletzt geändert am Freitag November 1, 2024 10:21:46 CET.

Durchschnittliche Lesedauer: 1 Minuten