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Der Grundsatz der Mündlichkeit

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Es geht um einen Grundsatz (Prinzip der Mediation) mit einer übergreifenden Bedeutung und Bezügen zu anderen Seiten:

Grundsätze der Mediation Mündlichkeitsgrundsatz Wikisuche

Im Vertragsrecht bedeutet der Grundsatz der Mündlichkeit, dass mündliche Aussagen Vorrang vor schriftlichen Aussagen haben, sofern keine rechtlichen Vorschriften oder Vereinbarungen dies anders regeln. Im Prozessrecht bedeutet der Grundsatz der Mündlichkeit, dass eine Verhandlung in Gegenwart der Parteien oder ihrer Vertreter durchzuführen ist. Die mündliche Verhandlung ist ein wichtiges Element des rechtsstaatlichen Verfahrens. Sie dient der Gewährleistung eines fairen und transparenten Verfahrens. Eine öffentliche, mündliche Verhandlung soll eine Kontrolle des Verfahrens durch die Öffentlichkeit ermöglichen und damit die Akzeptanz des Urteils fördern.

Auch in der Mediation gilt der Grundsatz der Mündlichkeit. §2 Abs. 3 Mediationsgesetz legt nahe, dass die Mediation stets als ein Gespräch bei allseitiger Präsenz der Parteien durchgeführt wird. Nur im allseitigen Einverständnis können getrennte Gespräche geführt werden. Der Mündlichkeitsgrundsatz garantiert folgende Vorteile:

  1. Direkter Austausch: Im mündlichen Verfahren können die beteiligten Parteien direkt miteinander kommunizieren und aufeinander eingehen. Dadurch können Missverständnisse schnell geklärt und Lösungen schneller gefunden werden.
  2. Besseres Verständnis: Durch den direkten Austausch im mündlichen Verfahren können die beteiligten Parteien ein besseres Verständnis für die Positionen und Bedürfnisse der anderen Partei entwickeln. Dies ist ein wichtiger Schritt, um eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden.
  3. Vertrauen aufbauen: Durch die direkte Kommunikation im mündlichen Verfahren können die beteiligten Parteien Vertrauen aufbauen und ein besseres Verhältnis zueinander entwickeln. Dies ist ein wichtiger Faktor, um eine erfolgreiche Mediation zu gewährleisten.
  4. Flexibilität: Im mündlichen Verfahren können die Parteien flexibler aufeinander eingehen und Verhandlungslösungen in Echtzeit entwickeln. Dadurch können schnellere und effektivere Lösungen gefunden werden.
  5. Vertraulichkeit: Im mündlichen Verfahren können die beteiligten Parteien eine Vertraulichkeitsvereinbarung treffen, um sicherzustellen, dass alle Informationen, die im Rahmen der Mediation ausgetauscht werden, vertraulich bleiben.

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Alias:
Siehe auch: Verfahrensverzeichnis
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Seite zuletzt geändert am Donnerstag Dezember 5, 2024 08:48:51 CET.

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