Tabu-Technik | Techniken, die mit dem Wesen der Mediation nicht im Einklang stehen |
Tahkim | Tahkim ist eine Form der Konfliktbeilegung in der islamischen Tradition. Das Verfahren ist mit einem Schiedsgerichtsverfahren zu vergleichen. Die Wortwurzel h-k-m steht unter anderem für urteilen, entscheiden und beurteilen. Unter Tahkim versteht man eine formelle Schlichtung bzw. ein Schiedsgerichtsverfahren, wobei der Schiedsrichter nicht nur ein einfaches Urteil über die Konfliktparteien fällt, sondern versucht, ihre Aussöhnung zu erreichen. |
Tatbestand | Das den rechtlich zu untersuchenden Sachverhalt oder die zu befolgende Regel beschreibende Merkmal in einer Norm (Gesetz, Verordnung). |
Täter-Opfer-Ausgleich | Mediation in Strafsachen, wo die Schlichtungsinitiative vom Täter ausgeht (anders als im Sühneverfahren). Der Täter-Opfer-Ausgleich kann als Schlichtung oder Mediation durchgeführt werden. |
Tätigkeitsbeschränkung | Tätigkeitsbeschränkungen ist die Überschrift von § 3 Mediationsgesetz. Die Beschränkung ist ein Tätigkeitsverbot für Mediatoren bei Vor- oder Nachbefassung in derselben Sache. |
Tätigkeitsverbot | § 3 Mediationsgesetz verbietet die Tätigkeit als Mediator falls zuvor in derselben Sache eine Tätigkeit für eine der Parteien stattgefunden hat. |
Tatsachenklärung | Ermittlung streitiger Tatsachen, die für die Lösungsfindung relevant sind. Die Tatsachenklärung ist das Pendant zur Beweiserhebung im Gerichtsverfahren. Anders als dort geht es allerdings nicht um die Frage, ob die eine oder andere Partei in ihrem Vortrag recht hat oder nicht, sondern darum von welchen Fakten auszugehen ist damit die Lösung möglich und umsetzbar ist. |
Team-Mediation | Die Mediation wird von mehreren Mediatoren durchgeführt. Wie bei der Co-Mediation wird es als ein Mediationsfehler anzusehen sein, wenn der Mediator keine Teammediatoren einsetzt. |
Techniken | Techniken sind die Werkzeuge zur Umsetzung der Methoden. Siehe auch mediative Techniken. |
Technologie Mediation | Vermittlung zwischen Entwicklern und Nutzern im internationalen Transfer von Umwelttechnologien zur Steigerung der Effizienz bei der technischen Unterstützung. |
Teilnahmeberechtigung | Es geht um die Frage, wer überhaupt alles an einer Mediation teilnehmen muss, kann und darf. |
Teilnahmebescheinigung | Nach §135 FamFG kann der Richter in Familiensachen ein kostenfreies Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle anordnen. Der Mediator muss hierüber eine Teilnahmebescheinigung ausstellen. Die Bescheinigung unterscheidet sich von der Erfolglosigkeitsbescheinigung nach § 15 a EGZPO. |
Teilnahmeeignung | Siehe Teilnahmeberechtigung. Die Frage der Eignung zur Teilnehme geht allerdings mit der Frage der Mediationsfähigkeit einher. |
telefonische Shuttle-Mediation | Mediation am Telefon und mit Einzelgesprächen, veranlasst durch die Rechtsschutzversicherung.
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Telefonmediation | Mediation wird ganz oder teilweise per Telefon durchgeführt |
Temperamentenlehre | Die Temperamentenlehre hat den Charakter eines Menschen nach den vorherrschenden vier Körpersäften (rotes Blut, weißer Schleim, schwarze und gelbe Gallenflüssigkeit) wie folgt unterschieden:
- Sanguiniker (heiter und aktiv)
- Phlegmatiker (passiv, schwerfällig)
- Melancholiker (traurig, nachdenklich)
- Choleriker (leicht erregbarer, unausgeglichen, jähzornig)
Heute wird die Persönlichkeit nach dem Fünf-Faktoren-Modell oder den Big Five eingeschätzt. |
Terminologie | Die Terminologie bezieht sich auf die Fachsprache oder den spezifischen Sprachgebrauch in einem bestimmten Fachgebiet oder einer bestimmten Domäne. Sie umfasst die systematische Erfassung, Benennung und Beschreibung von Fachbegriffen, die für ein bestimmtes Wissensgebiet oder eine bestimmte Fachdisziplin relevant sind. Die Terminologie dient dazu, eine einheitliche und präzise Kommunikation in einem Fachbereich sicherzustellen. Auch die Mediation verwendet eine Fachsprache. Sie ist aber noch nicht abgestimmt. Viele Begriffe werden zwar identisch verwendet aber unterschiedlich konnotiert.
Terminologie spielt eine wichtige Rolle in verschiedenen Bereichen, darunter Wissenschaft, Technik, Medizin, Recht, Wirtschaft und Übersetzung. |
Terminsabbruch | Der Abbruch eines Mediationstermins sollte nicht mit dem Abbruch der Mediation gleichgesetzt werden. Wenn die Partei etwa aus emotionalen Gründen aus einem Termin wegläuft bedeutet das nicht, dass sie, wenn sie sich wieder beruhigt hat, die Mediation fortsetzen wird (und will). Ein situationsbedingter Abbruch des Gesprächs ist nicht zwingend gleichzusetzen mit einer Kündigung der Mediation. |
Tetralemma | Das Tetralemma ist eine „Aufstellungsmethode“, die sehr gut geeignet ist, sich in eine Situation zu versetzen und sie gedanklich durchzuspielen. Ein Dilemma wird in ein Tetralemma umgewandelt, indem den widersprüchlichen Perspektiven weitere hinzugedacht werden. |
Textform | §126b BGB besagt, wie die Textform rechtswirksam zu vollziehen ist. Wenn das Gesetz Textform vorschreibt, muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und dass sie geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. |