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Mediationsberatung

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Es geht um die Frage, wie die Beratung in der Mediation vorkommt und wo sie mit ihr kollidiert. Bitte beachten Sie auch:

Verfahrensabgrenzungen Mediation Beratung Mediationsberatung Rechtsberatung kollegiale Beratung Selbstberatung

Mediation und Beratung sind zwei grundsätzlich unterschiedliche Verfahren. Und dennoch gibt es Überschneidungen und Berührungspunkte, die so weit gehen, dass das eine in dem anderen vorkommen kann. Folgende Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Beratung über die Mediation
  2. Beratung mit Mitteln der Mediation
  3. Beratung innerhalb der Mediation

Begriffsklärungen

Bevor über das Verhältnis von Beratung und Mediation nachgedacht wird, sollte klargestellt werden, was unter dem Einen und dem Anderen zu verstehen ist. Hier werden die Definitionen aus den Beiträgen über die Mediation und die Beratung übernommen. Eine Beratung umfasst demnach die Bereitstellung von Informationen, deren Auswertung, ihren Abgleich mit möglichen Alternativen, woraus sich eine Empfehlung, Bewertung oder Beurteilung ableitet. Die Beratung erfordert stets eine intensive Auseinandersetzung mit einem Problem. Die Mediation ist ein Verfahren, das es den Parteien ermöglicht, selbst eine Lösung für ihr Problem zu finden. Die Mediation erfordert ebenfalls eine intensive Auseinandersetzung, allerdings weniger mit dem Problem selbst als mit dem sich daraus ergebenden Nutzen.

Beratung über die Mediation

Die Beratung über die Mediation ist eine intensive Auseinandersetzung mit Themen und Fragestellungen der Mediation. Sie kann genutzt werden, um Parteien von der Mediation zu überzeugen und um Ihnen die Konsequenzen und Möglichkeiten aufzuzeigen. Die Mediationsberatung ist dann mit einer Verfahrensberatung gleichzusetzen. Sie kann vom Mediator bei Anfragen von Interessenten, im kostenlosen Vorgespräch oder von Anwälten zur Eratung über die Rechtsverfolgung oder von allen Dienstleisntern im Rahmen des Clearing durchgeführt werden.

Eine Beratung über die Mediation und ihre korrekte Ausführung kann auch einem Mediator gegenüber erfolgen. Sie wird häufig als kollegiale Beratung im Format einer Intervision ausgeführt. Anderen Dienstleistern, Anwälten und Gerichten gegenüber kann eine Beratung über die Mediation angebracht sein, wenn es um die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Mediator geht.

Schließlich kann die Beratung über die Mediation auch innerhalb der Mediation erforderlich werden. Dann ist die vom Mediator auszuführen und den Parteien verfahrensbezogene Entscheidungen zu ermöglichen.

Beratung mit Mitteln der Mediation

Die Beratung mit Mitteln der Mediation wird auch als meditative Beratung beschrieben. Das zugrunde liegende Verfahren ist in diesem Fall jedoch kein Mediationsverfahren, sondern eine Beratung. Der Beratungsvertrag bildet somit nach der Containertheorie den Rahmen (als Container verstanden), in dem die Werkzeuge der Mediation zur Anwendung kommen. Nach dem Konzept der integrierten Mediation kann die Verwendung der Werkzeuge der Mediation so weit gehen, dass sie in ihrem Zusammenspiel eine virtuelle, materielle oder implizite Mediation abbilden. In den Fällen in denen sogenannte meditative Mittel in einer Beratung integriert werden ist zu unterscheiden ob lediglich einige Techniken verwendet werden, wie es die implizierte Mediation beschreibt oder ob die Werkzeuge der Mediation im Zusammenspiel den Gedankengang der Mediation im Detail abbilden können. Dann wird von einer integrierten Mediation gesprochen. Die Mediation wird methodisch verwirklicht, findet jedoch nicht im Mediationscontainer ( also in einem Mediationsverfahren), sondern in dem Beratungscontainer statt.

Beratung innerhalb der Mediation

Selbstverständlich spielt die Beratung auch innerhalb der Mediation eine wichtige Rolle. Der Mediator ist sogar gehalten, auf die Möglichkeit zur Beratung hinzuweisen. Konzeptuell wird jedoch stets davon ausgegangen, dass die Beratung zu externalisiert sei. Diese Annahme ist nur bedingt richtig. Nachdem die Lösung gefunden wurde, kann der Mediator durchaus beratend dazu beitragen, dass die Lösung rechtssicher und nachhaltig gestaltet werden kann. In keinem Fall dafür parteilich beraten und in keinem Fall darf er zur einen oder anderen Lösung raten. Ein solches Verhalten würde seine Rolle als Mediator aushöhlen.

Ist die Mediation eine Beratung?

Auf den ersten Blick sicher nicht. Die spontane Einschätzung relativiert sich jedoch, wenn der Prozess der Mediation näher untersucht wird. Die vorangestellten Darlegungen und die Ausführungen im Beitrag Beratung haben durchaus Beratungselemente in der Mediation aufgedeckt. Unstreitig muss der Mediator über das Verfahren und den Verfahrensablauf beraten. Er kann keine Entscheidungen treffen. Auch die Verfahrensentscheidungen müssen im Konsens zusammen mit den Parteien erarbeitet werden. Wie soll das möglich sein, wenn der Mediator nicht über das Verfahren berät. Mithin ist bei der Frage ob und inwieweit die Mediation eine Beratung in sich aufnehmen kann, zwischen der Verfahrensebene und der Fallebene zu unterscheiden.

Der Mediator ist verpflichtet darauf zu achten, dass die Parteien alle Informationen verfügbar haben die für die Entscheidung relevant sind. Die Verpflichtung ergibt sich aus dem Grundsatz der Informiertheit. Die Frage ob die Parteien alle Informationen kennen, setzt einen Sachverstand voraus, weshalb auch von einem Mediator ein Hintergrundwissen erwartet wird. Generell genügt eine Schlüssigkeitsprüfung. Im Einzelfall kann es jedoch erforderlich sein, dass der Mediator die Parteien veranlasst, einen Berater in Anspruch zu nehmen oder zur Mediation hinzuzufügen, um herauszufinden welcher Informationsbedarf erforderlich ist und wie die Informationen zu bewerten sind, damit eine Entscheidung getroffen werden kann.

Bei dieser Herangehensweise lässt sich die auf den fallbezogene Beratung noch immer sauber von der Mediation abgrenzen, weil die Beratung als eine eigenständige Dienstleistung in Anspruch genommen wird. Die Grenzziehung wird schwieriger, wenn der Mediator selbst über das notwendige Fachwissen verfügt und selbst in der Lage wäre eine Expertise zu erstellen. Auch dann ist es mit seiner Rolle als Mediator schwer zu vereinbaren, wenn er die dazu erforderlichen Bewertungen selbst vornimmt und seine Einschätzung des Sachverhalts oder der Fachfrage zum Maßstab macht. Dann überschreitet er definitiv eine Grenze.

Wie ist die Vorgehensweise aber zu beurteilen, wenn der sachkundige Mediator lediglich Fragen aufwirft? ist es eine Beratung, wenn er fragt ob die Parteien alle Informationen haben die sie für die Entscheidung benötigen und ob sie die Fakten korrekt bewerten? wie ist es wenn es die Hintergründe mit den Parteien im Format einer kollegialen Beratung aufdeckt und hinterfragt? Diese Vorgehensweise wäre durchaus mit der Mediation kompatibel. Daraus lässt sich schlussfolgern dass eine Beratung im Format einer Fremdberatung durch den Mediator auf der Fallebene nicht zulässig ist, wenn sie konkrete Lösungen vorschlägt. Findet sie jedoch im Format einer Selbstberatung statt, die vom Mediator sachkundig unterstützt wird, ergeben sich aus der Sicht der Mediation keine Bedenken für diese Vorgehensweise. So gesehen könnte die Mediation also als ein Format der Selbstberatung betrachtet werden.

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Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2023-04-10 09:06 / Version 12.

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Siehe auch: Verfahrensverzeichnis
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Seite zuletzt geändert am Dienstag November 5, 2024 09:07:28 CET.

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