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Der günstigste Weg in die Konfliktbeilegung

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Themenseite zum Titel Finanzierung in der Abteilung Praxis.
Hier geht es um das Thema der Kosten und der Kostentragung. Beachten Sie bitte auch:

Finanzierung


Abstract: Eigentlich ist es bedauerlich, wenn sich jemand für die Mediation entscheidet, nur weil sie angeblich billiger ist als andere Verfahren.1 Die Mediation zeichnet sich nicht dadurch aus, dass sie kostengünstiger ist, sondern dass sie einen höheren Nutzen verspricht und effizienter ist als andere Verfahren. Es wäre also schlauer, zunächst nach dem effizientesten Weg zu suchen, um erst danach unter den zu vergleichenden Möglichkeiten, den kostengünstigsten Weg herauszufiltern.

Einführung und Inhalt: Die Kostenfrage orientiert sich nicht lediglich an den Verfahrenskosten einer Partei. Um das Bild abzurunden, sollten alle Kosten zusammengerechnet und alle Kostenaspekte berücksichtigt werden, einschließlich der Frage ihrer Leistbarkeit. Wenn sich eine Partei an einen Anwalt wendet, wird es die andere höchstwahrscheinlich auch tun. Damit erhöhen sich bereits die Kosten. Dann kommen gegebenenfalls noch weitere Dienstleister, wie z.B. der Notar, der Steuerberater und nicht zuletzt die Gerichtskosten ins Spiel. Die Konfliktkosten sind damit noch lange nicht gedeckt. Sie gehen weit über die Honorare hinaus und orientieren sich am Nutzen, der über den angerichteten Schaden hinausgeht. Das alles sollten die Parteien im Blick haben, wenn sie die Kosten gegeneinander abwägen. Die Komplexität der Fragestellung lenkt somit den Blick über Kostentabellen und Kostenberechungsprogramme hinaus und versucht, den Blick auf die gesamten Konfliktkosten zu lenken, um das Kostenrisiko korrekt einzuschätzen. Die Problematik wird in mehreren Beiträgen angesprochen. Sie soll Ihnen helfen, die Kosten der Mediation korrekt einzuschätzen.

Über die Komplexität von Kosten und Ertrag

Konfliktkosten

Oft werden die Konfliktkosten mit den Verfahrenskosten gleichgesetzt. Tatsächlich gehen die Konfliktkosten jedoch weit darüber hinaus. Die Konfliktkosten sind erst dann vollständig gedeckt, wenn der Konflikt beseitigt ist und wenn sich das Ergebnis als kostenoptimal herausstellt. Bei den Konfliktkosten werden auch emotionale und gesundheitliche Kosten eingerechnet.

Mediationskosten

Um die Frage der Finanzierung einer Mediation zu beantworten, müssen Sie zunächst wissen, mit welchen Kosten die Parteien zu rechnen haben. Sie müssen wissen, wie die Mediation abgerechnet wird, wann die Kosten anfallen und von dem sie zu tragen sind. Das sind Fragen, mit denen sich das Kapitel Mediationskosten auseinandersetzt.

Honorierung

Die Kosten der Mediation beschränken sich - wenn keine Nebenkosten für Räume oder sonstige erstattungsfähigen Aufwendungen berechnet werden - auf das Honorar der Mediatoren. Die Honorierung setzt sich mit Erfahrungen und Vorschlägen auseinander, wie das Honorar berechnet werden kann.

Verfahrenskosten

Wenn man sich schon auf den Vergleich von Äpfeln und Birnen einlässt, also das vergleicht was eigentlich nicht vergleichen werden kann, dann spielen die Kosten anderer Verfahren natürlich auch eine wichtige Rolle. Wenn Verfahrenskosten verglichen werden, steht das Gerichtsverfahren im Vordergrund. Sicherheitshalber sollte man den Instanzenzug im Blick haben, also prüfen, von wievielen Instanzen auszugehen ist und was gegebenenfalls an weiteren Kosten auf eine Partei zukommt, wenn das Gerichtsverfahren auf die ein oder andere Weise erledigt wird.

Kostenlast

Nachdem die Frage der Kostenhöhe geklärt ist, bleibt die Farge offen, an wem die Kosten hängen bleiben. Damit wirddie Kostenlast angesprochen oder die Fragem wer für welche Kosten aufzukommen hat. Nicht immer muss die Partei dafür selbst aufkommen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie die Kosten erhoben werden und ob eine Kostenerstattung in Betracht kommen kann.

Prozesskostenhilfe

Keine Kostenerstattung aber eine Art der Kostenfinanzierung stellt die sogenannte Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe dar. Es gibt Überlegungen, dieses Institut auch als Mediationskostenhilfe zur Finanzierung der Mediation heranzuziehen. §7 Mediationsgesetz sieht zu Forschungszwecken eine Finanzierung vor. Generell gibt es eine solche Finanzierungshilfe bei Mediationen allerdings nicht. Die Sinnhaftigkeit dieser Überlegungen wird im Zusammenhang mit der Gewährung von Prozesskostenhilfe erörtert.

Rechtsschutzversicherer

Ob und inwieweit die Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die Mediation übernehmen oder nicht, muss für jede Versicherung separat geprüft werden. Manche Versicherungen versuchen sogar ihren Versicherungsnehmern die Mediation nahezulegen, indem sie wenigstens eine (nicht ganz unumstrittene) telefonische Mediation in die Wege leiten.

Prozessfinanzierung

Es gibt Versicherer, die Ihnen helfen, die Prozesskosten zu decken.

Kostenberatung

Der Mediator hat im Zusammenhang mit der Verfahrensberatung gegebenenfalls auch über die Kostenfragen zu beraten.


Auch hinsichtlich der Kostenfrage sollte nicht auf die Lösung, sondern auf den damit zu erzielenden Nutzen geachtet werden. Wie stets, kommt es darauf an, das ganze Bild im Blick zu haben.

Hinweise und Fußnoten
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Bearbeitungsstand: 2023-08-31 21:07 / Version 68.

Aliase: Kostenaufbringung
Siehe auch: Seitenverzeichnis
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Based on work by Arthur Trossen und Katrin Warneke und Bernard Sfez und anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Sonntag November 10, 2024 00:19:22 CET.

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