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Der dreiseitige Mediationsvertrag

Zusammenstellung

ID: 17118, 17119, 17120
Verzeichnis: Allgemein, Werkzeuge
Bezeichnung: Dreiecksvertrag, auch Mediatorenvertrag oder dreiseitiger Mediationsvertrag
Beschreibung: Vertrag mit allen Beteiligten der Mediation ungeachtet der schuldrechtlichen Verpflichtung des Dienstvertrages.
Verwendung: Schaffung der Rechtsgrundlage für die Mediation. Meist im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder in Phase 1
Logik: Eine thematische Zuordnung erfolgt über die Abteilung Recht/Vereinbarungen
Siehe auch: Mediationsvertrag.

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Die Frage nach der Rechtsgrundlage der Mediation verdichtet sich auf einen Streit zwischen dem Kausalitätsprinzip (oder dem Einheitsprinzip) und dem Abstraktionsprinzip.1 Bei dem Einheitsprinzip genügt ein einzelner Vertrag, um ein Geschäft abzuwickeln. Beim Abstraktionsprinzip sind es mindestens zwei. Das Einheitsprinzip verwirklicht sich im dreiseitigen Mediationsvertrag, der auch Mediatorenvertrag genannt wird.

Der dreiseitige Mediatorenvertrag

Das Gegenmodel zum Abstraktionsprinzip wäre der sogenannte dreiseitige Vertrag. Er trägt dem Umstand Rechnung, dass Verpflichtungen nicht nur zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, sondern gegebenenfalls auch mit weiteren Personen zu treffen sind. Bei dem dreiseitigen Vertrag werden alle Beteiligten in die Vertragsvereinbarung eingebunden. Dr. Marcus Bauckmann erklärte im Podcast "Recht und die Mediation"2 sehr anschaulich, was passieren kann, wenn eine beteiligte Partei, ein Mediand oder eine Mediandin, nicht in den Mediationsvertrag mit eingebunden wird.

Beispiel 17121 - Der Mediator verabredet als externer Auftragnehmer mit dem Arbeitgeber, dem Geschäftsführer des Unternehmens XY als seinem Auftraggeber, die Durchführung einer Mediation für Angestellte des Unternehmens. Der Mediationsvertrag wird unterzeichnet. Als der Mediator den Beteiligten das erste mal begegnet, wird er abgelehnt, weil die Beteiligten nicht in den Vertrag eingebunden wurden.


Für ihn wurde diese Erfahrung zum Grund, die Medianden in den Abschluss des Mediationsvertrages auch dann einzubinden, wenn sie in keiner Honorarverpflichtung stehen und nicht die Dienstvertragspartei sind. Der dreiseitige Vertrag bewirkt, dass die Mediation erst Zustand kommen kann, wenn alle Beteiligten zugestimmt haben. Im zuvor erwähnten Beispiel hätte der Mediator dem Auftraggeber aufgegeben, die Konfliktparteien zu benennen, damit sie in die Vertragsverhandlungen über die Mediation einbezogen werden können. Das Konstrukt hat Vor- und Nachteile. Als Vorteil wird die Transparenz gelobt, die auch die Honorarforderung aufdeckt. Ein Vorteil ist sicherlich auch die einheitliche Rechtsquelle bei Haftungsfragen, wo die Anspruchsgrundlage aus der zivilrechtlichen Vereinbarung herzuleiten ist. Nachteilig ist die Handhabung bei sehr vielen Beteiligten, die in unterschiedlichen Rollen auftreten. Sie werden im Zweifel von dem Vertrag nicht erfasst. Gemeint sind Beobachter, Beistände, Gutachter usw, , für die auch ein bindendes Prozessrecht kreiert werden muss. Nachteilig ist auch, dass die Vorarbeiten des Mediators ausbleiben oder in den vporvertraglichen Raum fallen, wenn sie nicht sogar einen separaten Vertrag erfordern. Besonders bei betrieblichen Mediationen bedarf es einer mehr oder weniger aufwändigen Konfliktanalyse, um überhaupt festzulegen, wer als Partei einzubeziehen ist. Diese Vorarbeiten sind schon Teil der Mediation. Sie können in einem Vertrag, der erst abgeschlossen wird, nachdem die Beteiligten ermittelt sind, nicht berücksichtigt werden. Die unterschiedlichen Rechtsbeziehungen und Verpflichtungen lassen sich konsequenter mit dem, auf dem Erfüllungsprinzip aufsetzenden, zweigliedrigen Vertragskonstrukt umsetzen. Dieses Konstrukt unterscheidet zwischen der schuldrechtlichen und der prozessrechtlichen Vereinbarung. Dass die Parteien mit der Auswahl des Mediators einverstanden sind, lässt sich bei einer guten Vorbereitung der Mediation auch dannverwirklichen, wenn die Medianden nicht Teil des Mediationsvertrages sind.3

Dreiecksvertrag in Therapie und Recht

Um die besondere Beziehung der Parteien zu erfassen, ist oft auch von einem Dreiecksvertrag die Rede. Der Begriff wird gerne im Coaching und in der Therapie verwendet. Er ist - zum fachlich korrekten Verständnis - vom dreiseitigen Vertrag zu unterscheiden. Auch wenn sich der Begriff Dreiecksvertrag für eine aus drei unterschiedlichen Personen bestehende Mediation stimmig und gut anfühlt, muss Klarheit bestehen, dass es sich nicht um einen juristischen Terminus handelt. Der "Dreiecksvertrag" stammt aus der Transaktionsanalyse (TA) nach Fanita English. Er beschreibt keinen rechtlichen Zusammenhang, sondern ein psychodynamisches Konzept.4 Der Dreiecksvertrag wird auch als Triangle Contract bezeichnet. Er soll das unbewusste Abkommen zwischen drei Parteien, nämlich dem Patient/Klient, dem Therapeuten und einer dritten Person oder Gruppe (z. B. Eltern, Partner, Gesellschaft) kennzeichnen. Ziel ist die Aufdeckung oder die Vermeidung von verdeckten Erwartungen.

Beispiel 17123 - "Der Therapeut soll mich ändern, damit mein Partner mich wieder liebt." "Ich gehe in Therapie, weil meine Eltern das verlangen."


Der Dreiecksvertrag entspricht eher dem Arbeitsbündnis der Mediation, das mit schuldrechtlichen Elementen angereichert wird. Juristische Termini, die auf dreiseitige Rechtsbeziehungen hindeuten, sind:

  • Dreipersonenverhältnis (z. B. Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Beispiel ist eine Lebensversicherung, bei der ein Dritter (Begünstigter) Ansprüche erwirbt. Der Vertrag ist juristisch bindend.
  • Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB), wenn eine Person im Namen einer anderen Person handelt (z. B. Anwalt - Mandant).
  • Dreiecksverhältnisse im Schuldrecht (z. B. Miete mit Bürgen), wenn beispielsweise Mieter, Vermieter sind Bürge rechtliche Pflichten aus dem Mietverhältnis bzw. in Bezugnahme darauf begründen.

Unterschiede auf einen Blick

Die Unterschiede lassen sich wie folgt zusammenstellen

Kriterium Dreiecksvertrag (TA) Juristisches Dreiecksverhältnis
Natur Psychologisch, unbewusst R echtlich, vertraglich fixiert
Bindung Implizit, emotional Formell, einklagbar
Parteien Therapeut, Klient, Dritter (z. B. Eltern) Z. B. Schuldner, Gläubiger, Bürge
Zweck Therapiehindernis aufdecken Rechtssicherheit schaffen

Bedeutung für die Mediation

Der Dreiecksvertrag ist ein therapeutisches Konzept ohne rechtliche Entsprechung. Er entspricht dem Arbeitsbündnis und bezieht Parteien ein, die nicht nur keine Honorarverpflichtung eingehen, sondern auch sonst nicht aufgefordert sind, irgendwelche prozessualen Vereinbarungen zu treffen. Gemeint sind z.B. Kinder in einer Familienmediation oder sonstige Personen, die in die Interessenerwägungen einzubeziehen sind. Der Dreiecksvertrag deckt sich eher mit dem ebenfalls in der Mediation geläufigen Begriff des Arbeitsbündnisses, wo die Ziele und Erwartungen offengelegt werden.

Hinweise und Fußnoten
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen
Bearbeitungsstand: 2025-07-27 10:46 / Version .

Aliase: dreiseitiger Mediationsvertrag, Kausalitätsprinzip, Einheitsprinzip
Prüfvermerk:

1 Ausführlich dazu unter Mediationsvertrag und Recht
2 Siehe Episode 7 der Mediationsphiolosophen
3 Wie das geschieht wird im Beitrag innerbetriebliche Mediation beschrieben