Die Geeignetheit des Güterichterverfahrens
Dieses Prüfungsschema soll Ihnen helfen die Frage zu klären, ob und unter welchen Bedingungen ein Güterichterverfahren (auch Gerichtsmediation genannt) sinnvoll und möglich ist.
Prüfungsschema
Die Prüfung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst wird die Geeignetheit der Mediation hinterfragt um danach zu prüfen, ob und wann eine Mediation sinnvollerweise im Güterichterverfahren oder alternativ außerhalb des Gerichtsverfahrens sionnvoll ist.
A) Geeignetheit der Mediation
Prüfung der objektiven und subjektiven Geeignetheit
Für diese Frage verweisen wir auf das Prüfungsschema Mediation, das die grundsätzliche Frage der Geeignetheit einer Mediation beantwortet.
Ergebnis: Mediation ist möglich
B) Geeignetheit des Güterichterverfahrens
Prüfung der Geeignetheit eines Güterichterverfahrens. Die grunsätzliche Eignung der Mediation ist bereits bejaht worden.
- Methodenrelevanz
Der Güterichter ist nicht zwingend an die (Methode der) Mediation gebunden. Er kann die methodisch angewendete Mediation also mit anderen Verhandlungsmethoden mischen. Das kann ein Vorteil sein (weil er etwa bei Vergleichsverhandlungen die gerichtliche Autorität mitschwingt, es kann aber auch von Nachteil sein, wenn der Richter Methoden willkürlich mischt und den Mix nicht transparent macht. Dann hat die Güterichterverhandlung eher den Charakter einer Vergleichsverhandlung und sollte auch nur für den Zweck nachgefragt sein. - Konfliktrelevanz
Wenn die Konfliktanalyse einen oder mehrere Beziehungskonflikte im Verständnis der Konfliktdimension ausgemacht hat, sollte der Güterichter in der Lage sein, das dazu passende Mediationsmodell auszuwählen und anzuwenden. Er sollte auch in der Lage sein, sich auf Beziehungskonflikte einzulassen, wenn eine vollständige Konfliktbeilegung gewünscht wird. Wendet er nur die facilitative Mediation an oder bewegt er sich nur auf der Sachebene, lässt sich ein Beziehungs- oder ein Wertekonflikt kaum beilegen, wohl aber kann das Problem gelöst werden. Es macht also Sinn, den Güterichter nach seiner Konfliktanalyse zu befragen. - Setting
Zu prüfen (und offenzulegen) sind örtliche oder zeitliche Einschränkungen. Es ist fraglich, ob ein Güterichter das zeitliche Setting einer transformativen Mediation aufwenden kann. Auch ist zu fragen, ob das oft streitig angelegte Gerichtsambiente eher zur Verhandlung auf gleicher Augenhöhe inspiriert oder davon abhält.
Ergebnis: Mediation ist mit dem Güterichter durchführbar
Alias: -
Siehe auch: Güterichterverhandlung