Mediator als Beruf(ung):
Das Berufsrecht ist nur ein Aspekt des Berufsbildes des Mediators. Lesen Sie deshalb bitte auch die Beiträge:
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Das Berufsrecht der Mediation
Ein eigenständiges Berufsrecht gibt es nicht für Mediatoren. Das Mediationsgesetz regelt zwar die Ausbildung und die persönlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Mediation. §5 Mediationsgesetz besagt lediglich:
(1) Der Mediator stellt in eigener Verantwortung durch eine geeignete Ausbildung und eine regelmäßige Fortbildung sicher, dass er über theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügt, um die Parteien in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu können. ...
(2) Als zertifizierter Mediator darf sich bezeichnen, wer eine Ausbildung zum Mediator abgeschlossen hat, die den Anforderungen der Rechtsverordnung nach § 6 entspricht. ...
Die Vorschrift betrifft die Ausbildung, die Fortbildung und die Titulierung. Dass die Mediation eine freiberufliche Tätigkeit ist, kann aus §1 Abs. 2 Mediationsgesetz hergeleitet werden.1
Man könnte auf dem Standpunkt stehen, dass es Trotzdem haben einige Berufsgruppen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit als Mediator und die Berufsbezeichnung festgelegt. Zu nennen sind die Rechtsanwälte, die Notare und die Steuerberater. Grundsätzlich verdrängt das Mediationsgesetz als Lex specialis andere rechtliche Regelungen. So orientiert sich beispielsweise die Verschwiegenheit der Rechtsanwälte, die als Mediator tätig werden, an dem Mediationsgesetz und nicht an dem weitergehenden, anwaltlichen Schweigerecht. Das Rechtsdienstleistungsgesetz besagt, dass Mediatoren keine Rechtsberatung durchführen dürfen, wenn sie keine Rechtsanwälte sind.2
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Aliase:
Siehe auch: Recht
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