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Auftragserteilung

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Unterseite zum Titel Nachfrage in der Abteilung Praxis und gleichzeitig auf der Marketingtour. Die Auftragserteilung ist der letzte Schritt auf der Customer Journey. Aber auch hier gibt es Probleme, die der Mediation noch im Wege stehen können und beachtenswerte Phänomene, die der Mediator kennen sollte.

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Wenn alle Konfliktparteien mit der Mediation und dem Mediator einverstanden sind, kommt es zur Auftragsvergabe, die rechtlich korrekt formuliert, der Abschluss des Mediationsvertrages ist. Mediatorenparteien können auf die bei Wiki to Yes gespeicherten Formulare zurückgreifen:

Mediationsvertrag Mediationsdurchführungsvereinbarung 

Folgende Fälle sind bei der Auftragsvergabe zu unterscheiden:

Infogespräch
In den Fällen in denen der Mediation ein kostenloses Infogespräch vorausgeht, in dem beide Parteien beteiligt sind, überschneidet sich das Infogespräch regelmäßig mit den Inhalten der 1.Phase. Es würde keinen Sinn machen, die Phase zu wiederholen nur weil dazwischen ein Vertragsabschluss liegt. Es bietet sich deshalb an den Parteien nach der Phase eins die Wahl zu lassen, ob sie den Mediationsvertrag abschließen möchten oder nicht. Wenn die Parteien noch nicht entschieden sind, wird ein neuer Termin in Aussicht gestellt, der Mediationsvertrag kann Ihnen aber schon mitgegeben werden, ebenso wie die Mediationsdurchführungsvereinbarung.

Wird die Mediation im unmittelbaren Anschluss an das Infogespräch fortgeführt, sollte der Mediator den Mediationsvertrag und die Mediationsdurchführungsvereinbarung den Parteien aushändigen. Der Vertrag ist mündlich möglich, sodass die Unterschrift durchaus nachgeliefert werden kann. Bei diesem Verfahren erweist es sich als vorteilhaft, dass die Verträge als Mediationsvertrag und Mediation Durchführungsvereinbarung getrennt sind. So können die Parteien die dienstvertraglichen Pflichten mit einem Blick überschauen und die Mediation Durchführungsvereinbarung, falls erforderlich, noch in Ruhe studieren.

Vorheriger Vertragsabschluss
Bei den Donatormeditationen ist es nicht unüblich, dass der Mediationsvertrag bereits vor dem ersten Kontakt mit den Medianden zustande gekommen war. Die Hürde des §2 Abs. 1Mediationsgesetz, wonach die Parteien den Mediator zu wählen haben, wird über die Freiwilligkeit wieder korrigiert. Wenn der Mediator mit den Parteien zusammenkommt wird die erste Phase der Mediation durchgeführt, um im Anschluss daran die Mediationsdurchführungsvereinbarung zu unterzeichnen.
Rechtsschutzversicherung
Wenn die Parteien eine Rechtsschutzversicherung haben, ist es sinnvoll schon vor der Mediation einer Deckungszusage abzufragen.
Kosten
die Parteien werden sich nach den Kosten erkundigen. In der frühen Phase der Mediation ist es für den Mediator eine Herausforderung, konkrete Angaben zu machen. Er kann allerdings schon erkennen, welches Mediationsmodell das passende ist. Sicher hat er auch einen Erfahrungswert, welcher Stundenaufwand für jedes Modell in Frage kommt.

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen

Bearbeitungsstand: 2023-02-23 09:03 / Version 13.

Aliase: Zustandekommen der Mediation
Bearbeitungshinweis: Textvollendung und Programmvollendung erforderlich.
Prüfvermerk: -


Based on work by Bernard Sfez und anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Sonntag Dezember 15, 2024 03:09:37 CET.

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