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Mediation wird trotz eingeschränkter Neutralität durchgeführt

ID
357
Bezeichnung
Mediation wird trotz eingeschränkter Neutralität durchgeführt
Kategorie
Mediation
Methodik
Gewichtung
haftungsrelevant
Fehlertypologie
Mangelnde Neutralität wird von der Partei oder dem Mediator festgestellt.
Fehlerbehebung

1. Neutralität wiederherstellen
2. Mangelnde Neutralität wird von allen Parteien akzeptiert (§3 Abs. 1 MediationsG)
3. In jedem Fall hat der Mediator die Tatsachen aufzudecken, die seine Neutralität in Frage stellen und die dadurch bedingten Einschränkungen mit den Parteien zu verhandeln. Unterlässt der Mediator Hinweise auf die mangelnde Neutralität oder Unabhängigkeit musste sich einen Mediationsfehler vorwerfen lassen.

Fehlervermeidung
Neutralität wahren
Premium
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Erstellt
Mittwoch September 7, 2016 22:22:14 CEST
von Arthur Trossen