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Mediationsfehler

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Das Fehlerverzeichnis listet die typischen Fehler in der Mediation auf und gibt Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die Regeln der Kunst.

Einträge 229

ID Bezeichnung Fehlertypologie Gewichtung Last modifier
16312 Der Mediator verweigert die Genugtuung Die Partei fordert Vergeltung und sagt, sie will Rache. Der Mediator erklärt ihr dass es in der Mediation weder das eine noch das andere gibt. schlechter Stil Arthur Trossen
16253 Der Mediator schlägt vor, sich zu entschudligen Der Mediator erkennt die Verletzung und ihre emotionale Bedeutung. Er erkennt auch, dass eine Entschuldigung angebracht ist und schlägt der verletzenden Partei in Gegenwart der verletzten Parte vor, sich zu entschuldigen. Das macht sie dann auch, aber ohne jegliche Wirkung. beachtlich Arthur Trossen
16173 Mediator behandelt Traumata Es kann vorkommen, dass die Partei unter einem Trauma leidet. Der Mediator wendet Küchenpsychologie an und macht es noch schlimmer. beachtlich Arthur Trossen
16081 Der Mediator erkennt, dass Gewalt im Spiel ist Gewalt kann in verschiedenen Formen aufkommen. Nicht jede Gewalt wird sichtbar. Es ist die Aufgabe des Mediators auch darauf zu achten. Besonders wenn Versuche der Parteien aufkommen, die Gegenseite zu beeinflussen oder zu unterdrücken, muss er einschreiten. wichtig! Arthur Trossen
16080 Der Mediator bewegt sich nicht auf der Metaebene Nach dem Konzept der kognitiven Mediationstehorie ist die Mediation ein Metaverfahren und der Mediator die personifizierte Metaebene. D.h. er ist wert- und meinungsfrei. Das gelingt nicht immer. Z.B. kann er Sympathien zu einer Partei entwickeln. Er mag denken, dass er eine Partei beschützen muss. Er kann von dem narzisstischen Verhalten selbst eingefangen werden, usw. haftungsrelevant Arthur Trossen
16079 Mediator weist nicht auf die Grenzen der Verschwiegenheit hin Die Verschwiegenheit ist bei Straftaten begrenzt (weoil der nichtanwaltliche Mediator im Strafverfahren kein Zeugnisverweigerunsgrecht hat) oder bei Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung der physischen oder psychischen Integrität einer Person in Frage steht. Der Mediator ist verpflichtet, über den Umfang seiner Verschwiegenheitspflicht und mithin ihre Grenzen zu informieren. haftungsrelevant Arthur Trossen
15985 Der Mediator ignoriert das Mediationsrecht Manche Mediatoren scheinen zu denken, dass die Mediation ja (nur) ein kommunikatives Verfahren sei, das keinem Recht unterworfen sei. Sie meinen, dass sie deshalb auch nicht haften, wenn sie einen Fehler machen. Das ist ein großer Irrtum. haftungsrelevant Arthur Trossen
15753 Der Mediator überspielt seine Unsicherheit Der Mediator weiß gerade nicht was er mit den Parteien anfangen soll. Sie benehmen sich so komisch. Er kann die Situation nicht einschätzen. Um seine Unsicherheit zu überspielen verfällt er in einen Aktionismus. Er fängt an zu schwimmen. schlechter Stil Arthur Trossen
15738 Widerspruch wird ignoriert Widersprüche können in verschiedenen Formen auftreten. Einmal als Dissonanz oder Unstimmigkeit, ein anderes Mal als ein Widerspruch zu dem Gesagten der Gegenseite. wichtig! Arthur Trossen
15737 Dissonanzen werden nicht aufgedeckt Widersprüche und Unstimmigkeiten deuten auf einen Klärungsbedarf hin. Sie sollten nicht überhört oder übersehen werden. beachtlich Arthur Trossen
12028 Der Mediator schätzt die Situation falsch ein Es kann immer wieder passieren, dass die Situation (im Verfahren) falsch eingeschätzt wird. Es genügt schon, wenn der Mediator die Kooperationsbereitschaft falsch einschätzt. Die Fehleinschätzung könnte zu nachteiligen Verfahrensentscheidungen führen. wichtig! Arthur Trossen
15706 Der Mediator holt kein Feedback ein Der Mediator führt die Mediation durch. Er erkundigt sich nicht bei den Parteien, ob sie aus deren Sicht erfolgreich verläuft (oder verlaufen ist) oder nicht und wie die Mediation auf die Parteien wirkt. Er verlässt sich alleine auf seine eigene Einschätzung. Das Versäumnis kann dann ein Fehler sein, wenn es den Mediator hindert, das Verhalten im Verfahren zu korrigieren. Es ist auch sehr ungeschickt, die Wirkungen der Mediation und den Erfolg nicht abzustimmen. Nicht immer wird er korrekt eingeschätzt. schlechter Stil Arthur Trossen
15608 Mediator weist auf die Verjährung hin In einer Mediation werden alte Forderungen geltend gemacht die lange zurückliegen. Der Mediator erkennt ihre Verjährung und weist die Parteien darauf hin. Er fragt, wie damit umzugehen sei. Das Problem ist zum einen die Einschätzung (evtl. Rechtsberatung) und zum anderen die Neutralität, weil die Verjährung den Anspruch nicht automatisch vernichtet, sondern nur auf Initiative einer Partei. Es ist fraglich, ob der Hinweis überhaupt einen Fehler darstellt. Er könnte gegebenenfalls sogar geboten sein. schlechter Stil Arthur Trossen
15605 Kein Hinweis auf Fristen Während der Mediation laufen Fristen. Notfristen werden (anders als die Verjährung) nicht gehemmt oder unterbrochen. Es ist fraglich, ob der Mediator etwa über den Lauf der Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage oder der Rechtsmitteleinlegung informieren muss, damit die Parteien nicht darauf vertrauen, dass sie die Mediation ausreichend schützt. Der Schutz ist nur mit einem Fristenhinweis möglich. Zur Frage der Hinweispflicht wird die Rechtsprechung wohl nachj Berufen differenzieren. D.h.: ein Anwalt ist eher in der Pflicht als ein Psychologe. haftungsrelevant Arthur Trossen
15604 Keine Zeiten festgelegt Es kann sein, dass die Zeiten zur Durchführung der Mediation Einfluss auf die Berechnung der Verjährung haben. Deshalb kann es wichtig sein, den Beginn und das Ende der Mediation festzuhalten. Es ist sehr fraglich, ob es einen Fehler darstellt, wenn der Mediator dazu keine Feststellungen macht. Zumal die Gesprächstermine ohnehin vereinbart werden. Das Problem kommt also nur auf, wenn die Mediation durch Fernbleiben abbricht. Dann könnte es sein, dass der Zeitpunkt für das Ende der Verhandlungen streitig wird. wichtig! Arthur Trossen
15573 Mediator stellt kein Arbeitsbündnis her Es genügt nicht, einen Mediationsvertrag oder eine Mediationsdurchführungsvereinbarung durchzuführen, um die Mediation zu initialisieren. Es kommt darauf an, dass der Mediator mit den Medianden ein Arbeitsbündnis eingeht, das die Rollen und das Vorgehen klärt und die Parteien "ins Boot holt". Es geht nicht nur um einen Vertrag, sondern um den Aufbau einer vertrauensvollen professionellen Beziehung. wichtig! Arthur Trossen
15572 Mediator schließt keine Mediationsdurchführungsvereinbarung ab Die Mediationsdurchführungsvereinbarung ist ein wichtiger Bestandteil der Mediation. Sie begründet das Prozessrecht und ist Grundlage für das Arbeitsbündnis. Meist fällt die Mediationsdurchführungsvereinbarung mit dem Abschluss der 1.Phase zusammen. Wird sie unterlassen, kann dies einen gravierenden Mediationsfehler darstellen. wichtig! Arthur Trossen
15491 Der Mediator ist nicht aufmerksam Vom Mediator wird nicht nur eine Aufmerksamkeit, sondern eine besondere Achtsamkeit erwartet. Die Achtsamkeit erfordert, dass er sich selbst und die Parteien im Blick hat. Er sollte also merken, dass und wenn er abgelenkt ist und seine Achtsamkeit leidet. schlechter Stil Arthur Trossen
11690 Gesprächsregeln werden den Regeln der Mediation vorgezogen Das Phänomen ist oft zu beobachten. Der Mediator erklärt kurz die Mediation und weist dabei auf die Gesprächsregeln hin. Es hat den Anscheion, als ginge es in der Mediation nur darum, die Parteien zu disziplinieren. wichtig! Arthur Trossen
15357 Der Mediator verursacht einen Schaden bei einer Partei Das Verhalten des Mediators hat die Partei veranlasst eine Abschlussvereinbarung zu treffen, die sie danach bereut, weil sie erfahren hat, dass die Vereinbarung für sie Rechtsverluste beinhaltet oder gar zu einem Schaden geführt hat. haftungsrelevant Arthur Trossen
15131 Der Mediator nimmt Geschenke von den Parteien an Geschenke können eine vielseitige Bedeutung haben, besonders wenn sie an den Mediator gerichtet werden. Sie können aus der Dankbarkeit motiviert sein oder auch um den Mediator zu manipulieren. Die Annahme von Geschenken ist nicht unproblematisch. Abgesehen von steuerlichen Fragen kann sie die Neutralität und das Arbeitsbündnis beeinträchtigen. schlechter Stil Arthur Trossen
15076 Die Parteien werden nicht in den Gedankengang der Mediation geführt Der Mediator reagiert aus dem Bauchgefühl, ohne die Lage korrekt einzuschätzen. Er stellt ständig Fragen, springt über die Phasen hinweg und treibt die Parteien gedanklich in das Problem hinein und in die Lösung. Jetzt kommt es darauf an, dass der Mediator den typischen Gedankengang der Mediation überhaupt kennt. Ausschlaggebend ist das zur Anwendung kommende Mediationskonzept. wichtig! Arthur Trossen
14987 relevante Informationen werden nicht erfasst Es gilt der Grundsatz der Informiertheit. Der Mediator hat schon deshalb darauf zu achten, dass alle entscheidungsrelevanten Informationen zur Verfügung stehen. haftungsrelevant Arthur Trossen
14988 Informationen werden nicht korrekt zugerodnet Es ist wichtig, dass die Informationen sowohl dem Prozess wie dem Fall korrekt zugeordnet werden. Die Technik des Dimensionierens hilft sowohl bei der Erfassung wie der Zuordnung der Information. wichtig! Arthur Trossen
14953 Die Mediation wird nicht in eine Schlichtung umgewandelt Es ist möglich, dass sich erst in der Mediation herausstellt, dass sich die Parteien nicht auf eine Mediation einlassen können und Lösungsvorschläge erwarten. Wenn es dem Mediator nicht gelingt, die Parteien auf eine Mediation einzustimmen, kann er das Verfahren eine Schlichtung umwandeln. Er muss jedoch beachten, dass die Schlichtung eine andere Dienstleistung ist, die eine Vertragsänderung erfordert. haftungsrelevant Arthur Trossen
14952 Die Mediation wird nicht in eine Moderation umgewandelt Es ist möglich, dass sich in der Mediation herausstellt, dass der Konflikt nur sehr gering ausgeprägt ist wofür eine Moderation völlig ausreichend wäre. Der Mediator reagiert darauf, indem er die 3.Phase entsprechend verkürzt. Er sagt den Parteien jedoch nicht, dass er jetzt im Grunde nur eine Moderation ausführt. In dem Verhalten ist kein Fehler zu sehen, weil die Moderation in der Mediation aufgeht. Es trägt unter Umständen jedoch zur Transparenz und zum Konfliktverständnis bei, wenn der Mediator ansagt, dass eine Moderation ausreichend ist, die er dann auch anbietet. schlechter Stil Arthur Trossen
14945 Der Mediator hört nicht auf seine Intuition Auch wenn der Mediator die Metaebene abbildet und unparteiisch und emotionsfrei agieren sollte, heißt das nicht, dass er rein rational handeln und denken muss. Im Gegenteil. Es ist ein Kompetenzmerkmal, dass er intuitiv die richtigen Verfahrensentscheidungen treffen kann. Auch im Umgang mit den Parteien sollte er auf seine Emotionen achten. Auch der Mediator ist ein Mensch mit Gefühlen. Auch ihm wollen die Gefühle etwas sagen. Er sollte ihnen zuhören und ihre Botschaft verstehen. Was er nicht sollte ist, ihnen zu erliegen. schlechter Stil Arthur Trossen
14736 Die Mediation wird planlos durchgeführt Der Mediator geht völlig unvorbereitet in die Mediation und überlässt das Gespräch dem Zufall. wichtig! Arthur Trossen
3264 Auffassungen der Parteien werden kommentiert Der Mediator bewertet die Argumente der Parteien und nimmt zu deren Lösungsvorschlägen Stellung. Der Mediator muss darauf hinweisen, wenn die Gedanken der Parteien in die Irre führen oder deren Vorstellung einer Lösung ins Leere gehen. Er muss allerdings auch darauf achten, dass er die Grenze zur Schlichtung nicht überschreitet. Das ist der Fall, wenn sich mit den Bewertungen eigene Lösungsvorstellungen durchsetzen oder wenn die Parteien sich durch die Einflussnahme des Mediators veranlasst sehen, den Mediator dazu bringen die für sie jeweils bessere Lösung zu vertreten. haftungsrelevant Arthur Trossen
4869 falsche Gefühle werden zurückgemeldet Übereifer schadet. Erst recht, wenn der Mediator selbst emotional engagiert ist. Es kann vorkommen, dass er der Partei die falschen Gefühle zuschreibt. wichtig! Arthur Trossen
1126 Mediator maßt sich Entscheidungskompetenz an Der Mediator hat keine Entscheidungskompetenz, wenn es darum geht, Lösungen zu vereinbaren. Es soll sichergestellt sein, dass die Parteien selbst die Lösung finden und erarbeiten und dass sie den Mediator nicht missbrauchen können, um ihre Standpunkte durchzusetzen. haftungsrelevant Arthur Trossen
4860 Mediator macht keine Pausen Es ist oft zu beobachten, dass der Mediator die Rückmeldung unterlässt und stattdessen eine Frage stellt. Er lässt der Partei etwa 1 Sekunde Zeit zur Antwort und schon kommt die nächste Frage. Wenn hier also von Pausen die Rede ist, sind nicht Kaffeepausen gemeint, sondern die Interpunktion in der Kommunikatione. Jeder Gedanke muss sich setzen. schlechter Stil Arthur Trossen
12127 Mediator macht (einen) Fehler Nicht jeder Mediationsfehler stellt ein Problem dar. Es gibt sogar Fälle, wo Fehler zum erfolgte mit der zum beitragen. Wenn der Mediator also einen Fehler macht, bedarf es der Qualifikation des Fehlers und einer Prüfung seiner Relevanz. Nur wenn der Fehler eine Pflichtverletzung darstellt, ergibt sich ein Haftungsproblem. wichtig! Arthur Trossen
2999 Lösung wird aus dem Recht hergeleitet Um ein nutzenorientiertes Ergebnis herzustellen, orientiert sich die Lösungsfindung an den Motiven, nicht an den Rechtsfolgen. Wenn der Mediator die Parteien in die Rechtsfolgen drängt, unterbindet er die Mediation. Das ist als ein Mediationsfehler anzusehen. Die sich Asus Rechtsfolgen ergebende Lösung kann nur iRd WATNA/BATNA stattfinden. Gegebenenfalls ist der Mediator - wenn die Parteien anders keine Lösung finden - gut beraten, die Mediation in eine Schlichtung umzuwandeln. haftungsrelevant Arthur Trossen
2998 Mediator legt sich nicht auf das Verfahren fest Der Mediator betitelt den Vertrag als "Mediations- oder Schlichtungevstrag". Weil Mediation und Schlichtung zwei unterschiedliche Verfahren mit unterschiedlichen Leistungsverpflichtungen betreffen, handelt es sich um einen Fehler. Der Richter würde den Betrag nach seinen Inhalten auslegen und danach die Leistungspflichten festsetzen. haftungsrelevant Arthur Trossen
2046 Mediator lügt Der Mediator behauptet Dinge, die nicht stimmen. Die Faustregel lautet: Der Mediator haftet für die Richtigkeit von Informationen, die er einbringt oder Behauptungen, die er aufstellt. Fehlerhafte Informationen begründen eine Haftung! Falsche Behauptungen oder Informationen sind ein absolutes no go! haftungsrelevant Arthur Trossen
1125 Neutralität und Unabhängigkeit werden nicht offengelegt Nach §3 Abs. 1 Mediationsgesetz ist der Mediator verpflichtet alle Umstände offenzulegen, die seine Unabhängigkeit oder Neutralität infrage stellen. Es ist ein Mediationsfehler, wenn er diese Offenbarungspflicht verletzt. Besonders hohe Anforderungen an die Offenlegungspflicht bestehen bei der institutionalisierten Mediation oder bei der Donatormediation. haftungsrelevant Arthur Trossen
1496 Allparteilichkeit nicht offengelegt (erläutert) Die Allparteilichkeit erlaubt es dem Mediator, die schwächere Partei behutsam zu unterstützen. Der Zweck ist die Herstellung gleicher Augenhöhe. Die Grenze seiner Unterstützung ist die Neutralität. Der Mediator ist gegebenenfalls gut beraten, wenn er die Intention für Unterstützungsleistungen und das Bedürfnis gleicher Augenhöhe herzustellen thematisiert und mit den Parteien abstimmt. Unterlässt er diese Abstimmung kann dies zu einem Mediationsfehler führen weil die Neutralität infrage gestellt wird oder keine gleiche Augenhöhe hergestellt werden kann. schlechter Stil Arthur Trossen
3982 Wahrnehmungsfehlern wird nicht nachgegangen Entscheidungen unterliegen Verzerrungen im Denken und der Wahrnehmung. Es ist die Aufgabe des Mediators, sie herauszustellen und Gelegenheiten zur Korrektur anzubieten. schlechter Stil Arthur Trossen
1124 mangelnde Unabhängigkeit wird nicht offengelegt (aufgedeckt) Nach Paragraph 3 Abs. 1 Mediationsgesetz ist der Mediator verpflichtet alle Umstände offenzulegen, die seine Unabhängigkeit oder Neutralität infrage stellen. Es ist ein Mediationsfehler mit dieser Offenbarungspflicht verletzt. haftungsrelevant Arthur Trossen
11343 Mediator lässt sich keine Vollmacht der Partei vorlegen Der Mediator muss zu Beginn einer jeden Mediation die Anwesenheit und die Parteistellung überprüfen. Auch muss er prüfen, ob sich die Medianden bevollmächtigen lassen können und gegebenenfalls ob eine wirksame Bevollmächtigung vorliegt. Die Vorlage einer Vollmacht ist nur dann erforderlich, wenn Zweifel bestehen und die Gegenseite einen Nachweis verlangt. Arthur Trossen
1137 Vertretungsbefugnis wird nicht belegt Es ist die Aufgabe des Mediators festzustellen, in welche Rolle die Teilnehmer an einer Mediation auftreten. Wenn die Vertretung durch einen Anwalt (etwa bei nicht Anwesenheit der Streitpartei) angezeigt ist, sollte er mit den übrigen Teilnehmern abstimmen, ob gegebenenfalls die Vollmacht schriftlich belegt sein muss. Es wäre ein Fehler, wenn er diese Abstimmung unterlässt, sodass sich am Ende gegebenenfalls herausstellt, dass eine Vertretungsbefugnis nicht oder nur teilweise bestanden hat. haftungsrelevant Arthur Trossen
1240 Mediator lässt die Partei nicht direkt miteinander reden Es kommt vor, dass die Parteien statt mit dem Mediator miteinander diskutieren. Der Mediator unterbricht die Kommunikation zwischen den Parteien, obwohl sie konstruktiv verlaufen wäre. In dem Moment ignoriert der Mediator die Kommunikationsachsen und stört den Wiederaufbau der Kommunikation zwischen den Parteien. Er setzt sich dem Verdacht aus, dass er sich zu sehr auf der Sachebene bewegt und gegebenenfalls den eigentlichen Konflikt aus dem Auge verloren hat. wichtig! Arthur Trossen
1158 Phasen werden nicht angesagt (angekündigt) Es geht um mehr als eine Stilfrage. Ausgehend von der Überlegung, dass die Parteien über den mit der Mediation beschriebenen Erkenntnisprozess eine Lösung zu finden haben, sind sie darauf angewiesen die Erkenntnisschritte nachzuvollziehen. Sie werden mit der Strukturierung der Phasen ermöglicht. Wenn die unterlassene Ankündigung der Phasen ( alles jeweils neuen Arbeitsschrittes in der Mediation) unterbleibt, kann das einen Fehler darstellen, wenn die Parteien sich in dem Erkenntnisprozess nicht orientieren können haftungsrelevant Arthur Trossen
3918 Verantwortlichkeiten werden nicht geklärt Die Parteien sind mit der Rolle des Mediators nicht immer vertraut. Sie neigen dazu in der Mediator eine Art Richter zu sehen. Mit dieser Einschätzung schreiben Sie den Mediator mehr Verantwortlichkeiten zu, seine Rolle aushalten kann. Der Mediator ist verpflichtet nicht nur auf die Rollen die damit verbundenen Funktionen sondern auch auf die damit einhergehenden Verantwortlichkeiten einzugehen und die Eigenverantwortlichkeit der Parteien herauszustellen. Unterlässt er diese Information, begeht er einen Mediationsfehler. haftungsrelevant Arthur Trossen
1261 Bedürfnisse der Parteien werden nicht herausgearbeitet oder ignoriert Die Bedürfnisse liegen unterhalb der Motive. Sind vom Fall ab, ob es genügt die Motive zu erhellen oder ob der Mediator die Bedürfnisse herausarbeiten muss. Die Bedürfnisse orientieren sich an der Frage "was brauchst du?" während sich die Motive an der Frage orientieren "was nutzt es Dir?". Nicht immer sind die Parteien in der Lage den Nutzen zu beschreiben. Jetzt wäre die Gelegenheit zu fragen was ihnen fehlt, um daraus zu schließen was sie brauchen, um daraus den erwarteten Nutzen (für Phase drei) festzulegen. wichtig! Arthur Trossen
235 Beratungshinweis wird unterlassen Der Mediator ist, auch wenn er selbst Berater (z.B. Rechtsanwalt) ist, gem § 2 Abs. 6 Mediationsgesetz verpflichtet, auf Beratungsbedarf hinzuweisen. Der Hinweis betrifft nicht nur Rechtsfragen, sondern auch Therapie- und Behandlungsbedarf. Unterlässt er den Hinweis kann dies seine Haftung bedeuten. Schlimmer noch kann es ein Indiz dafür sein, dass er die Mediation in ihrem Wesen verkennt. schlechter Stil Arthur Trossen
4333 Bearbeitungstiefe wird nicht abgestimmt Die notwendige Bearbeitungstiefe ergibt sich aus der Konfliktanalyse. Sie beeinflusst das zu wählende Mediationsmodell. Um die Bearbeitungstiefe festzulegen, macht es Sinn, zwischen Problem- und Konfliktlösung zu unterscheiden. Das Problem ist die zu klärende Sachfrage. Der Konflikt ist oft der zum Problem führende Hintergrund. Die Konfliktdimensionen geben Hinweis auf die notwendige Bearbeitungstiefe und die Dimensionen des Streitkontinuums, die anzusprechen sind. Wenn diese Fragen nicht geklärt werden, können sich die Parteien schlecht auf die Mediation einstellen und haben gegebenenfalls völlig falsche Erwartungen. haftungsrelevant Arthur Trossen
1572 Rollen der Beteiligten werden nicht geklärt An einer Mediation können verschiedene Personen in verschiedenen Rollen beteiligt werden. Zu unterscheiden ist zwischen Konfliktparteien, Mediadaten und sogenannten Dritten. Jeder Funktion ist eine Rolle zugewiesen, die auch rechtlich unterschiedliche Anforderungen erfüllt. Unterlässt der Mediator die Klärung der Rolle und Funktion, stellt dies einen Mediationsfehler dar, der nicht nur das Verfahren sondern auch die Verstehensvermittlung erschwert. haftungsrelevant Arthur Trossen
3367 Pflichten des Mediators sind nicht bekannt Die Identifikation der Pflichten ist in einem flexiblen Verfahren nicht immer leicht. Trotzdem sollte der Mediator zumindest diejenigen Pflichten kennen, deren Verletzung zu einer Haftung führt haftungsrelevant Arthur Trossen