Landrat gegen Mediator für Müllumladestation
Veröffentlicht 20.03.2018 01:25"Was Recht und Gesetz entspricht, kann und darf nicht in einem Moderationsverfahren ausgehandelt werden. Raum für eine Mediation besteht somit nicht". So wird die Ablehnung der Mediation seitens der Kreisverwaltung begründet. Die Aussage ist korrekt, wenn das Gesetz nur eine denkbare Lösung vorsieht, für die es kein Ermessen gibt.