Informationsgespräch | Nach § 135 FamFG kann das Familiengericht die Teilnahme der Parteien an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle anordnen. Im Grunde wird eine angepasste und ausführliche Phase eins durchgeführt, wo Ziele, Möglichkeiten, Rahmenbedingungen und Wege abgestimmt werden. Das Ziel ist der Abschluss eines Mediationsvertrages. |
Teilnahmebescheinigung | Nach §135 FamFG kann der Richter in Familiensachen ein kostenfreies Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle anordnen. Der Mediator muss hierüber eine Teilnahmebescheinigung ausstellen. Die Bescheinigung unterscheidet sich von der Erfolglosigkeitsbescheinigung nach § 15 a EGZPO. |
hoch eskalierte Konflikte | Nach der Eskalationstheorie von Glasl und den Auffassungen von Mediatorn ist eine Mediation bei hoch eskalierten Konflikten nicht möglich. Gemeint sind Konflikte der Eskalationsstufen höher als Stufe sieben, wo das Konfliktverhalten die Selbstvernichtung in Kauf nimmt. Die Mediation ist möglich, wenn auch schwierig. Es bedarf einer Autorität, damit die Parteien sich auf die Mediation einlassen und in der Mediation bleiben. |
mediativer Gedankengang | Nach der kognitiven Mediationstherorie handelt es sich bei der Mediation um einen Gedankengang, den die Parteien mit Hilfe des Mediators zu vollziehen haben, damit sie selbst die >Lösung finden können. Die Mediation beschreibt einen untypischen Gedankengang, der die Gedanken aus dem Problem heraus und nicht in das Problem hineinführt. |
Streitmittler | Nach der Legaldefinition in § 6 VSBG ist der Streitmittler die Person in einer Verbraucherschlichtungsstelle, die mit der außergerichtlichen Streitbeilegung betraut und für die unparteiische und faire Verfahrensführung verantwortlich ist. |
Investor State Mediation | Nachdem der Anlegerschutz durch die Investor State Arbitration als zu wenig transparent kritisiert wurde öffnet sich der Weg in die Mediation, die konsequenterweise auch Investor State Mediation ersetzt wird. |
Informationszuordnung | Nachdem die Information qualifiziert wurde, wird sie sowohl dem Prozess wie dem Fall zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt anhand der Dimensionen. Die Dimensionen bestimmen den Ort, an dem die Information abgelegt wird. |
Leading | Nachdem durch das Pacing die Vertrauensbeziehung hergestellt wurde, kann das Gespräch in eine Richtung geführt werden. Pacing und Leading sind im NLP Teil des Rapports.
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narrative Mediation | Narrativ bedeutet erzählend. Der narrative Mediator nimmt eine Perspektive ein, die dem „Kinobesucher“ der integrierten Mediation entspricht. Er achtet auf die persönlichen Geschichten der Parteien und den Kontext, in dem diese Geschichten eingebettet sind. Das Zuhören und das Eingehen auf die in den Geschichten wiederzufindenden Rollen und Bilder ist sein Arbeitsschwerpunkt, mit dem er die verborgenen Anliegen der Parteien herausarbei-tet . |
Narrativtechniken | Narrative Gesprächstechniken oder Narrativtechniken zielen darauf ab, Lebensgeschichten zu erzählen, zu reflektieren und neu zu interpretieren. Der Fokus liegt auf der Art und Weise, wie Menschen Erlebnisse in Form von Geschichten erzählen und welche Bedeutung sie diesen Geschichten geben. Narrative Gesprächstechniken basieren auf der Idee, dass unsere Identität und unser Selbstverständnis stark von den Geschichten abhängen, die wir über uns selbst und unsere Erfahrungen erzählen. |
narzisstische Persönlichkeitsstörung | Narzissmus ist der Begriff, der verwendet wird, um eine übermäßige Selbstliebe und Selbstbezogenheit zu beschreiben, während der Begriff narzisstische Persönlichkeitsstörung verwendet wird, um eine klinisch diagnostizierte Persönlichkeitsstörung zu beschreiben, bei der eine Person anhaltende Muster von narzisstischem Verhalten und Denken aufweist, die ihr Leben in verschiedenen Bereichen beeinträchtigen. |
Narzissmus | Narzissmus ist eine Persönlichkeitsstörung, die durch ein übermäßiges Interesse an der eigenen Person und dem Verlangen nach Bewunderung gekennzeichnet ist. Die Erscheinungsformen können vielfältig sein. Der Umgang mit einem Narzissten kann für einen Mediator eine Herausforderung darstellen, da Narzissten oft ein übermäßiges Bedürfnis nach Kontrolle und Aufmerksamkeit haben und Schwierigkeiten haben, die Perspektive anderer zu verstehen und zu akzeptieren. |
Zeitverständnis | Neben dem Zeitmanagement spielt die Zeit bei er gedanklichen Ausrichtung des Mediators eine Rolle. Die Mediation ist zukunftsorientiert, heisst es. Trotzdem knüpft sie an die Vergangenheit an - manchmal zumindest. |
Prozesshindernisse | Negative (nicht vorliegende, zwingende) Prozessvoraussetzungen, die der Durchführung des Prozesses im Wege stehen.
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High-Low Arbitration | Net High / Low (Bracketed) Arbitration. Die Lösung bewegt sich in einem bestimmten, zuvor vereinbarten Rahmen, um verbindlich zu sein |
Kontaktaufnahme | Nicht immer wenden sich die Personen, die Einfluss auf die Mediation nehmen an den Mediator. Manchmal muss er den Kontakt herstellen, um eine korrekte Einschätzung der Mediation und ihrer Möglichkeiten zu gewährleisten. Das gilt besonders dann, wenn außenstehende Personen (wie zB Dienstleister) manchmal auch unwissentlich Einfluss nehmen auf die Art und Weise der Konfliktbewältigung. |
kündigen | Nicht nur die Parteien dürfen die Mediation abbrechen. Auch der Mediator darf kündigen, allerdings eingeschränkt (siehe Kündigung. Die Kündigung ist die ultima Ratio, wenn der Mediator nicht mehr die Metaebene abbilden kann. |
integrale Mediation | Nicht zu verwechseln mit der Integrierten Mediation. Die integrale Mediation ist KEINE Mediation, sondern eine Methode der integralen Energetik zur Persönlichkeitsbildung. Sie ist darauf angelegt, um mit seinen höheren Bewusstseins-Ebenen in Kontakt zu kommen. |
Abschlussdokumentation | Niederschrift der Abschlussvereinbarung zur Manifestation der in der Mediation gefundenen Lösung. Die schriftliche Dokumentation bedarf der Zustimmung der Parteien. |
NIMBY-Konflikt | NIMBY ist ein Akronym für Not in my BackYard. Im Deutschen auch als St. Floriansprinzip bekannt. Das Phänomen beschreibt ein Konfliktverhalten, Bedrohungen lieber auf andere abzuwälzen, als sich ihnen selbst zu stellen. Prägnant wird das Verhalten mit dem ironisch frommen Spruch beschrieben, der den Schutzpatron vor Feuer, St. Florian anruft: „Heiliger Sankt Florian. Verschon’ mein Haus. Zünd’ and’re an!“ |