Gesprächsgrundsätze | Grundsätzliche Anforderungen an die Art und Weise der kooperativen Gesprächsführung, damit sich der zur Lösung führende Gedankengang verwirklichen lässt. Die Gesprächsgrundsätze sind von den Gesprächsregeln zu unterscheiden. |
bevollmächtigen | Grundsätzlich ist es möglich, eine Partei oder einen Kollegen (Co-Mediator) zu bevollmächtigen. Gegebenenfalls hat der Mediator auch dazu beizutragen, dass die Handlungsfähigkeit einer Partei durch eine Bevollmächtigung sichergestellt werden kann. |
Widerruf | Grundsätzlich ist der Widerruf eine (Willens-)Erklärung, die eine zuvorige Erklärung außer Kraft setzen soll. Eine rechtlich bindende Erklärung kann nicht widerrufen werden. Ausnahmsweise gesteht der Gesetzgeber Verbrauchern ein Widerrufsrecht ein, das In bestimmten Fällen auch von Mediatoren zu beachten ist. |
Erkenntnis | Grundsätzlich bezieht sich die Erkenntnis auf das Verständnis oder das Wissen über etwas. Sie beinhaltet das Aufnehmen, Verarbeiten und Interpretieren von Informationen, um zu einer Einsicht oder einem Verständnis über etwas zu gelangen. Die Parteien müssen Erkenntnisse und Einsichten gewinnen, um den Konflikt beilegen zu können.
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Verfahren | Grundsätzlich beschreibt ein Verfahren die Art und Weise eines Vorgehens. Im juristischen Verständnis sind Rechtshandlungen gemeint. Im psychologischen Verständnis steht die durch den Ablauf bewirkte Entwicklung im Vordergrund. In der Mathematik ist es eine Handlungsvorschrift zur Lösung eines Problems. |
Selbstregulierungsgrundsatz | Grundsatz der Selbstregulierung weist darauf hin, dass die Mediation an selbst regulierende Systeme darstellt. Der Grundsatz appelliert daran, alle Elemente zur Geltung zu bringen, die diesen Effekt unterstützen. |
Grundsätze der Mediation | Grundlegende Regeln für die Durchführung der Mediation. Der Mediator kennt diese Regeln als die Prinzipiengebot der Mediation. |
Prinzipien der Mediation | Grundlegende Regeln für die Durchführung der Mediation. Das Mediationsgesetz spricht von Grundsätzen der Mediation. |
argumentieren | Gründe zum Beweis oder zur Rechtfertigung darlegen. Das Argumentieren passt in die Phase 2, wo Positionen (und deren Begründung) dargelegt werden. Wenn es noch später in der Mediation vorkommt, muss sich der Mediator fragen, ob die Mediation auf dem richtigen Kurs ist. Für den Mediator selbst gibt es in keinem Fall einen Grund diese Technik anzuwenden. Auch dann nicht, wenn er angegriffen wird. |
CBM | Grenzüberschreitende Streitigkeiten - zu unterscheiden von unterkulturellen und internationalen Streitigkeiten |
Gewalt | Gewalt bezeichnet allgemein den Einsatz von physischem oder psychischem Zwang gegenüber Menschen sowie die physische Einwirkung auf Tiere oder Sachen. |
Gesundheit | Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheit und Gebrechen. |
Gesprächstechniken | Gesprächstechniken sind Methoden und Strategien, die verwendet werden, um effektive und erfolgreiche Gespräche zu führen. Sie helfen dabei, die Kommunikation zu verbessern, Missverständnisse zu minimieren und eine konstruktive Gesprächsatmosphäre zu schaffen. Gesprächstechniken sind von den Kommunikationstechniken zu unterscheiden. |
Gesprächsregeln | Gesprächsregeln sind von den Gesprächsgrundsätzen und den Grundsätzen der Mediation zu unterscheiden. Sie werden mit den Parteien vereinbart, wenn sie erforderlich sind, um das Gespräch unter Kontrolle zu haben. |
Moderationstechnik | Gesprächsführung unter Einsatz technischer Hilfsmittel wie Flipcharts, Metaplanwände, Moderationstafel, Kärtchen usw. |
Law of Attraction | Gesetz der Anziehung. Gleiches zieht sich an. Das Resonanzgesetz besagt, dass der negative Fokus am Negativen festhält, während positive Gedanken andere positive Gedanken anziehen, sodass sich daraus ein Weg ergibt, der ein konstruktives Handeln ermöglicht. |
narratieren | Geschichten erzählen; im Erzählstil berichten. |
Storytelling | Geschichten erzählen (Beispiele, Gleichnisse) |
Verfahrenskosten | Gesamtheit der Kosten, die bei der Inanspruchnahme oder Durchführung eines Verfahrens anfallen. |
Beweissicherungsverfahren | Gerichtliches Verfahren zur Sicherung von Beweisen für einen evtl. nachfolgenden Prozess |