Streitiges herausstellen
- ID
- 787
- Bezeichnung
- Streitiges herausstellen
- Beschreibung
- Unstreitiges und Streitiges sollten gegeneinander abgegrenzt werden. In der 2.Phase werden die gegnerischen Positionen und Streitpunkte nur gegenübergestellt. Es macht Sinn bereits hier zwischen Meinungen und Fakten zu unterscheiden. In der 4. Phase werden die übrig gebliebenen und zur Lösung führenden streitigen Fakten herausgestellt und überlegt, wie sie evaluiert werden können.
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- Verfahrenstyp