- ID
- Leitsatz 5943
- Bezeichnung
- Leitsatz
- Der Mediator muss sich gleich zu Beginn der Mediation vergewissern, dass die Streit- oder die Konfliktparteien persönlich anwesend sind. Im Vertretungsfalle muss er den Umfang der Vertretungsbefugnis prüfen.
- Fundstelle
- Vertreter
- Schule
- integrierte Mediation
- Kategorie
- Schlagworte