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Dritte werden nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet

ID
512
Bezeichnung
Dritte werden nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet
Kategorie
Methodik
Gewichtung
haftungsrelevant
Fehlertypologie
Der Mediator ist verpflichtet, die Vertraulichkeit herzustellen. Soweit das nicht möglich ist, muss er über die Grenzen der Vertraulichkeit informieren. Dritte (zB Rechtsanwälte) nehmen an der Verhandlung teil und könnten Informationen weitergeben. Der Mediator muss darauf hinweisen und dies verhindern.
Fehlerbehebung
Prozessverträge über Verschwiegenheit. MDV wird erweitert.
Fehlervermeidung
Information über Verschwiegenheit
Premium
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Erstellt
Mittwoch Oktober 19, 2016 20:25:09 CEST
von Trossen Arthur