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Rechtsvereinheitlichung

ID
5047
Ungereimtheit
Rechtsvereinheitlichung
Betrifft
Berufstätigkeit
Problemstellung
Das Rechtsdienstleistungsgesetz privilegiert die Rechtsanwälte. Die Satzung der Anwaltskammer bezieht die Mediation als eine anwaltliche Tätigkeit ein. Es wäre sowohl für die Anbieter, wie für die Konsumenten leichter, wenn es ein einheitliches Recht in der Mediation gibt.
Verbesserungsvorschlag
§1 Abs. 3 Mediationsgesetz einführen, der besagt, dass der Mediator die Mediation als einen eigenständigen Beruf ausführen kann, auf den die Bestimmungen des Ursprungsberufs nicht zutreffen. Das Rechtsdienstleistungsgesetz und andere Vorschriften wären an dieser Vorgabe auszurichten.
Gesetz
MediationsG §1
Status