- ID
- Leitsatz 4949
- Bezeichnung
- Leitsatz
- Der Mediator muss stets die Bedeutung des Gesagten und des Verhaltens herausarbeiten. Er bedient sich dabei des präzisen Zuhörens. Nur so kann er seinen Auftrag der Verstehensvermittlung erfüllen!
- Fundstelle
- Sprache
- Schule
- integrierte Mediation
- Kategorie
- Schlagworte