- ID
- Leitsatz 4875
- Bezeichnung
- Leitsatz
- Bei Videokonferenzen ist der Mediator gut beraten, die Fragen des Sichtfeldes, der Anwesenheit Dritter und der Aufzeichnungen anzusprechen. Er muss die Vertraulichkeit soweit wie möglich sicherstellen
- Fundstelle
- Onlinemediation
- Schule
- integrierte Mediation
- Kategorie
- Schlagworte