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ID
Leitsatz 4298
Bezeichnung
Leitsatz
Die Verordnungsermächtigung des § 6 MediationsG ermächtigt nicht dazu, ein behördliches Zulassungssystem oder eine behördliche Kontrolle der Ausbildung einzurichten. Bis dahin gibt es keine staatliche Ausbildung zum Mediator.
Fundstelle
ZMediatAusbV
Schule
integrierte Mediation
Mediation allgemein
Kategorie
Berufstätigkeit
Schlagworte