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ID
Leitsatz 4291
Bezeichnung
Leitsatz
Wenn die Mediation als ein Verfahren (im Sinne des Mediationsgesetzes) zum Einsatz kommt, ist das Mediationsgesetz anwendbar. Wenn die Mediation (lediglich) als Methode angewendet wird ist das Mediationsgesetz NICHT einschlägig!
Fundstelle
Methodik
Schule
Mediation allgemein
integrierte Mediation
Kategorie
Mediation
Schlagworte