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Wann darf man sich „Mediator“ nennen?

ID
428
Frage
Wann darf man sich „Mediator“ nennen?
Hintergrund
Antwort
Gem. § 5 Abs. 1 ist eine Ausbildung erforderlich. Nicht erwähnt sind die Anforderungen. Theoretisch genügt irgendeine Ausbildung. Geht man aber davon aus, dass der Gesetzgeber die Inhalte der ZMediatAusbV als Mindestanforderungen ansieht, sollte es eine Ausbildung sein, die diesen Anforderungen entspricht.
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