- ID
- Leitsatz 4222
- Bezeichnung
- Leitsatz
- In der Mediation sollen die Parteien sich wechselseitige Angebot unterbreiten von denen sie erwarten können, dass die Gegenseite sie auch annimmt. Damit die Angebote angenommen werden können, müssen Sie sich auf die Interessen der Gegenseite einlassen. Es genügt also nicht, dass die Parteien die Sachlage kennen. Sie müssen auch die Motive kennen und alles was notwendig ist, um sich ein Angebot zu unterbreiten, das den situativen Ansprüchen und Erwartungen beider Seiten genügt.
- Fundstelle
- Vermitteln
- Schule
- integrierte Mediation
- Kategorie
- Schlagworte