- ID
- Leitsatz 4167
- Bezeichnung
- Leitsatz
- Eine Rechtsberatung ist für den Mediator nicht nur erlaubt, sondern notwendig und zulässig, wo es um die Anwendung und Durchführung des Verfahrens geht. Sie ist auch für Anwälte nicht erlaubt, wenn sie zur Herbeiführung der Lösung benutzt wird. Sie ist erlaubt und gegebenenfalls notwendig, wo es um die Sicherung und Wirksamkeit der gefundenen Lösung geht
- Fundstelle
- Abgrenzung
- Schule
- integrierte Mediation
- Kategorie
- Recht
- Schlagworte