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Wann ist das Mediationsgesetz anwendbar?

ID
353
Frage
Wann ist das Mediationsgesetz anwendbar?
Hintergrund
Antwort
Die Frage der Anwendbarkeit des Gesetzes ist nicht disponibel, wenn auch interpretationsfähig. Deshalb sollte der Mediator zunächst den Kommentar studieren Mediationsgesetz-§1. Es bleibt ihm überlassen, ein Verfahren zu vereinbaren, das nicht den Anforderungen des Gesetzes unterliegt (z.B. Schlichtung). Der Gesetzgeber hat gezeigt, wie das Gesetz zu umgehen ist. Er hat die gerichtsinterne Mediation zur Methode gemacht und so von den Verfahrensvorschriften des MediationsG befreit. Aber Vorsicht: Es genügt nicht, das Verfahren einfach anders zu benennen. Es muss anders sein!
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