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Beratungshinweis wird unterlassen

ID
235
Bezeichnung
Beratungshinweis wird unterlassen
Kategorie
Recht
Methodik
Gewichtung
schlechter Stil
Fehlertypologie
Der Mediator ist, auch wenn er selbst Berater (z.B. Rechtsanwalt) ist, gem § 2 Abs. 6 Mediationsgesetz verpflichtet, auf Beratungsbedarf hinzuweisen. Der Hinweis betrifft nicht nur Rechtsfragen, sondern auch Therapie- und Behandlungsbedarf. Unterlässt er den Hinweis kann dies seine Haftung bedeuten. Schlimmer noch kann es ein Indiz dafür sein, dass er die Mediation in ihrem Wesen verkennt.
Fehlerbehebung

1. Hinweis nachholen
2. Auf Beratungsbedarf und -möglichkeiten hinweisen
3. Prüfen ob Beratung und Mediation sauber gegeneinander abgegrenzt wurden

Fehlervermeidung
1. Beratungshinweis im MV/MDV
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Erstellt
Mittwoch Mai 11, 2016 13:34:18 CEST
von Arthur Trossen