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Begriff: Führen

ID
1714
Ungereimtheit
Begriff: Führen
Betrifft
Systematik
Problemstellung
Die Definition "... die Parteien durch die Mediation führt" in §1 Abs. 2 Mediationsgesetz verleitet zusammen mit der missverständlichen Formel, dass der Mediator für das Verfahren verantwortlich sei in eine Rolle, die nicht ohne weiteres mit der des Mediators kompatibel ist.
Verbesserungsvorschlag
Es wird empfohlen, die Originalübersetzung der EU-Direktive zu übernehmen, wo es heisst: "Der Mediator führt mit den Parteien das Verfahren durch".
Gesetz
MediationsG § 1 II
Status