Begriff: Führen
- ID
- 1714
- Ungereimtheit
- Begriff: Führen
- Betrifft
- Systematik
- Problemstellung
- Die Definition "... die Parteien durch die Mediation führt" in §1 Abs. 2 Mediationsgesetz verleitet zusammen mit der missverständlichen Formel, dass der Mediator für das Verfahren verantwortlich sei in eine Rolle, die nicht ohne weiteres mit der des Mediators kompatibel ist.
- Verbesserungsvorschlag
- Es wird empfohlen, die Originalübersetzung der EU-Direktive zu übernehmen, wo es heisst: "Der Mediator führt mit den Parteien das Verfahren durch".
- Gesetz
- MediationsG § 1 II
- Status