häusliche Gewalt
- ID
- 17114
- Bezeichnung
- häusliche Gewalt
- Beschreibung
- Häusliche Gewalt ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand, sondern ein Oberbegriff für verschiedene Delikte, die im privaten Nahraum begangen werden. Die häusliche Gewalt umfasst alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte.
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