Bescheinigungsbescheinigung
- ID
- 16847
- Ungereimtheit
- Bescheinigungsbescheinigung
- Betrifft
- Ausbildung
- Problemstellung
Der zertifizierte Mediator hat sich spätestens zum Ablauf der Frist des Absatzes 1 Satz 4 die Teilnahme
an den Fortbildungsveranstaltungen von seiner Ausbildungseinrichtung bescheinigen zu lassen.- Verbesserungsvorschlag
- § 3 Abs. 4 ZMendiatAusbV streichen. Macht keinen Sinn
- Gesetz
- § 3 Abs. 4 ZMendiatAusbV
- Status
- angezeigt