In einer innerbetrieblichen Mediation, wo es unter anderem um Mobbing ging, führte der Mediator zunächst die ganze Abteilung von 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen. Das Treffen mit der ganzen Gruppe erfolgte an einem Samstag. Als das Mobbing herausgearbeitet werden konnte und klar wurde, wer die Mobbingparteien sind, schlug der Mediator vor, mit diesen beiden Personen ein Einzelgespräch zu führen. Die ganze Gruppe war dankbar und bereit; auch das Mobbingpaar. Allerdings, sagte die Mobberin: "Ja das sehe ich ein. Ich bin aber noch nicht bereit dazu". Spontan reagierte der Mediator indem er sagte: "Das ist kein Problem. Ich beschütze sie doch!". Die Meditation wurde vertagt für das Einzelgespräch, das am kommenden Montag stattfinden sollte.
Am Montagmorgen klingelte das Telefon. Die gemoppte Partei rief an. Sie sagte vorwurfsvoll: "Ich konnte die ganze Nacht nicht schlafen. Warum beschützen Sie die Mobberin und nicht mich?". Jetzt hat der Mediator gemerkt, dass er einen Fehler gemacht hat. Er erklärte der Anruferin, dass er natürlich alle beschützt, beziehungsweise dass die Mediation beschützt, und führte weiter aus. Daraufhin fragte die Anruferin: "Warum wollen Sie überhaupt mit uns reden?". Der Mediator sagte: "Irgendetwas ist zwischen Ihnen und das möchte ich gerne herausfinden. Es ist nicht gut, wenn wir das in der Gruppe ansprechen. Jetzt sagte die Anruferin: "Wir waren wir waren mal die besten Freundinnen". Der Mediator sagte daraufhin: "Dann weiß ich, was das Problem ist. Und darüber möchte ich gerne mit Ihnen sprechen". Die Anruferin vergewisserte sich: "Darüber wollen Sie sprechen? Das finde ich klasse". Es kam zu dem Einzelgespräch, und zur Überraschung des Mediator hatten sich die beiden schon dem Gespräch wieder versöhnt. Das Mobbing hatte sich erledigt. Der Fehler hat also zu einer Interaktion geführt, durch die eine Information aufgekommen war, die sonst möglicherweise nicht aufgekommen wäre. Der Fehler hat also zum Erfolg, der Mediation beigetragen.