Mediator droht und drängt zur Entscheidung
- ID
- 16637
- Bezeichnung
- Mediator droht und drängt zur Entscheidung
- Kategorie
- Methodik
- Gewichtung
- haftungsrelevant
- Fehlertypologie
- Es geht um die Berechnung des Zugewinns, bei dem eine Unternehmensbewertung die Behauptung des Mannes stützen könnte, dass sein Unternehmen pleite sei. Der Ehemann hat jedoch kein Geld für einen Steuerberater oder einem anderen Fachmann, weshalb er auch keine Buchhaltungsdaten vorlegen kann. Der Mediator ignoriert die Bedenken der Ehefrau, dass der Mann doch vermögend sei und drängt sie zur Entscheidung. Er soll gesagt haben, dass die Ehefrau gar nichts bekomme, wenn sie auf Vorlage der Zahlen bestehe. Die Ehefrau hat sich davon beeindrucken lassen und wirksam auf den Zugewinnausgleich verzichtet. Der Mann hatte Vermögen, was die Frau im Nachgang herausgefunden haben will.
- Fehlerbehebung
- Der Fehler liegt darin, die Bedenken der Ehefrau nicht ernst genommen zu haben. Nach dem Zustandekommen der Abschlussvereinbarung kann nur noch darauf hingearbeitet werden, dass die Parteien die Vereinbarung ändern.
- Fehlervermeidung
- Der Mediator hätte auf die Auskunftspflicht des Mannes hinweisen können und mit den Parteien überlegen können, wie es möglich werden kann, dass die Frau den Angaben des Mannes glaubt und was gegebenenfalls geschehen kann, wenn sich die Angaben als falsch herausstellen.
- Premium
- Created
- Friday September 13, 2024 12:56:36 CEST
by Arthur Trossen