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Anerkenntnisurteil

ID
16615
Bezeichnung
Anerkenntnisurteil
Beschreibung
Das Anerkenntnisurteil kann ohne mündliche Verhandlung ergehen, wenn der Beklagte die Forderung anerkennt. Es ist in §307 ZPO geregelt und stellt eine kostengünstige Mögflichkeit zur Prozessbeendigung dar.
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Verfahrenstyp