Anerkenntnisurteil
- ID
- 16615
- Bezeichnung
- Anerkenntnisurteil
- Beschreibung
- Das Anerkenntnisurteil kann ohne mündliche Verhandlung ergehen, wenn der Beklagte die Forderung anerkennt. Es ist in §307 ZPO geregelt und stellt eine kostengünstige Mögflichkeit zur Prozessbeendigung dar.
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- Verfahrenstyp