Durchblick bei den Verwandtschaftsbezeichnungen. Um die „Nähe“ zweier Personen zu einander zu bestimmen, werden für die juristische Verwandtschaft die Anzahl der Geburten bestimmt, welche beide von einander trennen. Verwandtschaft ersten Grades sind eigene Kinder und eigene Eltern. Zur Verwandtschaft zweiten Grades zählen die eigenen Geschwister, die Großeltern und Enkelkinder. Zum dritten Grad zählen Onkel und Tanten, Neffen und Nichten, Urgroßeltern und Urenkel. Dies kann beliebt fortgeführt werden. Hier eine Übersicht.