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Mediatorenhonorar

ID
16421
Datum
1998-10-20
Schlagzeile
Mediatorenhonorar
Inhalt
Keine Verfahrensfestlegung erforderlich für Honoraranspruch, wenn der Rechtsanwalt beide Parteien im Rahmen einer Schlichtung oder Mediation vertritt. Honoraransprüche aus einer Mediation lassen sich nicht herleiten, wenn der Anwaltsmediator aktive Rechtsberatung betreibt, seine Rolle nicht sauber abgrenzt und auch keine erkennbare Vermittlungsleistung erbringt.
Autor
OLG Hamm
Kategorie
Rechtsprechung
Kommentar
Es geht um einen Honoraranspruch bei dem sich dem Gericht gravierende Mediationsfehler nicht erschlossen haben.
Quellenhinweis
OLG Hamm, 20.10.1998, 28 U 79/97
Fundstelle
Aufrufen
Schlagworte
mediationsrecht    haftung    honorar   
Relevanz
(0)
Erstellt
Mittwoch Mai 1, 2024 07:51:39 CEST