Lade...
 

Teilnahme verweigert

ID
16400
Bezeichnung
Teilnahme verweigert
Kategorie
Methodik
Fehlertypologie
Der Mediator verweigert die Teilnahme einer Person an der Mediation.
Fehlerbehebung
Es kommt darauf an, welche Rolle der Person zukommen soll. Ist sie Partei oder Dritte? Wenn die Parteien die Mediation trotz des Ausschlusses der Person fortsetzen, haben sie zumindest konkludent zugestimmt. Ein Fehler liegt vor, wenn er einer Partei oder einer für die Entscheidungsfindung wichtigen Person die Teilnahme verweigert hat. Im Zweifel kommt die Abschlussvereinbarung nicht zustande. Die Freiwilligkeit ist das Korrektiv.
Fehlervermeidung
Der Mediator bespricht mit den Parteien ob und warum die Person teilnehmen soll und erörtert die Pros und Cons, damit die Parteien darüber entscheiden können. Gegebenenfalls ist eine Teilnahme unter Auflagen möglich.
Gewichtung
schlechter Stil
Rechtsquelle
MediationsG §2 - Verfahren
Fundstelle
Teilnahmeberechtigung
Schlagworte
ausschluss    anwesenheit   
Erstellt
Dienstag April 30, 2024 09:00:46 CEST
von Arthur Trossen