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Der Mediator bewegt sich nicht auf der Metaebene

ID
16080
Bezeichnung
Der Mediator bewegt sich nicht auf der Metaebene
Kategorie
Methodik
Fehlertypologie
Nach dem Konzept der kognitiven Mediationstehorie ist die Mediation ein Metaverfahren und der Mediator die personifizierte Metaebene. D.h. er ist wert- und meinungsfrei. Das gelingt nicht immer. Z.B. kann er Sympathien zu einer Partei entwickeln. Er mag denken, dass er eine Partei beschützen muss. Er kann von dem narzisstischen Verhalten selbst eingefangen werden, usw.
Fehlerbehebung
In allen Fällen geht es um die Neutralität und Distanz des Mediators und letztlich seine Befangenheit. Wichtig ist, dass ihn die Befangenheit selbst bewusst wird. Dann sollte er sie einfach ansprechen. Wenn er Anzeichen erkennt, dass sich eine Partei in der Mediation unwohl fühlt, sollte er darauf eingehen. In beiden Fällen kann er mit den Parteien abstimmen, wie damit umzugehen ist.
Fehlervermeidung
Der Mediator ist nach §3 Mediationsgesetz dazu verpflichtet, alle Umstände offenzulegen, die seine Unabhängigkeit und Neutralität beeinträchtigen können. Er darf bei Vorliegen solcher Umstände nur als Mediator tätig werden, wenn die Parteien dem ausdrücklich zustimmen.
Gewichtung
haftungsrelevant
Rechtsquelle
MediationsG §3 - Pflichten
Fundstelle
Prinzip-Neutralität
Schlagworte
Erstellt
Mittwoch Februar 14, 2024 12:00:57 CET
von Arthur Trossen