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Konklaveprinzip

ID
15932
Bezeichnung
Konklaveprinzip
Beschreibung
Der Begriff ist an die Konklave angelegt, wie die Versammlung der wahlberechtigten Kardinäle bei der Papstwahl genannt wird. Das Besondere an der Konklave ist, dass die Kardinäle die Versammlung erst verlassen dürfen, wenn die Wahl zustande gekommen ist. Der Zwang zur Einigung spielt auch in der Mediation eine wichtige Rolle. Er kollidiert allerdings mit dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Das Prinzip wird in der Mediation aber auf andere, subtilere Weise verwirklicht.
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