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Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz

ID
15904
Kürzel
SchStG
Kurzbezeichnung
Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz
Bezeichnung (offiziell)
Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz
Beschreibung
Geregelt werden die Schiedsstelle, das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, das Schlichtungsverfahren in Strafsachen, das Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage, die Anerkennung weiterer Gütestellen und die Kosten.
Typ
Landesgesetz
Institution
Gesetzgeber
Verwendung
Gütestellen obligatorische Streitschlichtung
Fundstelle
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Datum
Tags
gütestelle    streitschlichtung