Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz
- ID
- 15903
- Kürzel
- SächsSchiedsGütStG
- Kurzbezeichnung
- Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz
- Bezeichnung (offiziell)
- Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz
- Beschreibung
- Geregelt werden gemeindliche Schiedsstellen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage, Kosten und Entschädigung, Gütestellen gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung.
- Typ
- Landesgesetz
- Institution
- Gesetzgeber
- Verwendung
- Gütestellen obligatorische Streitschlichtung
- Fundstelle
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- Datum
- Tags
- gütestelle streitschlichtung