Rechtsinformation
- ID
- 15609
- Bezeichnung
- Rechtsinformation
- Beschreibung
- Im Gegensatz zur Rechtsberatung bezieht sich Rechtsinformation lediglich auf die Vermittlung allgemeiner rechtlicher Kenntnisse und Informationen ohne konkreten Einzelfallbezug. Hierbei geht es nicht um eine individuelle Beurteilung des Sachverhalts, sondern um die Vermittlung von grundlegenden Informationen und Gesetzeskenntnissen. Der Unterschied zwischen einer Rechtsberatung und einer Rechtsinformation hängt im Wesentlichen davon ab, ob die rechtliche Beurteilung eine Subsumtion erfordert. Die Unterscheidung ist wichtig für die Frage, ob und inwieweit Rechtshinweise in die Mediation einfließen können.
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- Verfahrenstyp