Verjährung
- ID
- 15601
- Bezeichnung
- Verjährung
- Beschreibung
- Die Verjährung bezeichnet das Erlöschen von Rechten aufgrund eines Zeitablaufs. Das bedeutet, dass ein Anspruch oder eine Forderung nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr geltend gemacht werden kann. Die Mediation kann Einfluss auf die Verjährung haben, weshalb ein Mediator darüber Bescheid wissen muss.
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- Verfahrenstyp