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Verweisung

ID
15576
Bezeichnung
Verweisung
Beschreibung
Unter dem Begriff Verweisung wird die Verfahrensübergabe bei örtlicher oder sachlicher Unzuständigkeit des Gerichts verstanden. Sie ist z.B. in §17a Abs. 2 GVG oder in §281 ZPO geregelt. Es gibt auch eine Verweisung vor einen Güterichter gem. §278 Abs. 5 ZPO, die allerdings einem eigenen Schicksal unterliegt und nicht aus einer Unzuständigkeit heraus erfolgt.
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Verfahrenstyp